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Anti-Doping-Newsletter vom (05.12.2018)

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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS I. Quartal 2019 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • IAAF verschärft den Anti-Doping-Kampf und teilt Mitgliedsverbände in Dopingkategorien ein
  • Higenamin als Dopingsubstanz in Nahrungsergänzungsmitteln
  • NADOs Krisengipfel in Paris – 18 NADOs fordern strukturellen Umbau der WADA
  • Dopingopfer-Hilfegesetz
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

bevor wir Ihnen mit dem letzten Anti-Doping-Newsletter des Jahres 2018 weitere wichtige und interessante Informationen zum Thema Anti-Doping geben, wünschen wir Ihnen eine schöne Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest! Wir hoffen, dass Sie gut in das neue Jahr kommen und wünschen Ihnen schon heute eine gutes Jahr 2019!

 

 

WHEREABOUTS I. Quartal 2019 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

 

 

Mit Ablauf des vierten Quartals 2018 im Dezember steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller oben genannten Testpoolathleten bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das I. Quartal 2019 ist aufgrund einer Änderung im Abgabeverfahren der IAAF/AIU Folgendes dringend zu beachten:
  • IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP): Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das I. Quartal 2019 müssen bis spätestens Samstag, 15. Dezember 2018 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
  • NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP): Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das I. Quartal 2019 müssen bis spätestens Dienstag, 25. Dezember 2018 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier. Für Athletinnen und Athleten des IAAF-RTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU. Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

 

 

IAAF verschärft den Anti-Doping-Kampf und teilt Mitgliedsverbände in Dopingkategorien ein

 

 

In Ausweitung des internationalen Anti-Doping-Kampfes veröffentlichte die Athletics Integrity Unit (AIU) Anfang November die Einteilung der Mitgliedsverbände des Welt-Leichtathletik-Verbands (IAAF) in drei sogenannte Dopingkategorien. Verankert ist diese Kategorisierung in den IAAF Anti-Doping-Rules, Amended Articles 15 und 16, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten werden. Details zur IAAF-News und zur Kategorisierung der einzelnen Mitgliedsländer lesen Sie hier.

 

 

Higenamin als Dopingsubstanz in Nahrungsergänzungsmitteln

 

 

Das Biochemische Institut der Deutschen Sporthochschule Köln hat in einer Mitteilung auf seiner Webseite nochmals vor der (unbeabsichtigten) Einnahme von Higenamin gewarnt und darauf hingewiesen, dass bei verschiedenen Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), die mit leistungssteigernden und fettreduzierenden Wirkungen beworben werden, Higenamin zugemischt wird. Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hatte 2016 Higenamin als einen dopingrelevanten Wirkstoff bewertet und zur Gruppe S3. ß2-Agonisten eingestuft. Bitte lesen Sie hier wichtige Einzelheiten.

 

 

NADOs Krisengipfel in Paris – 18 NADOs fordern strukturellen Umbau der WADA

 

 

Zu einem Krisengipfel trafen sich Ende Oktober die Leiter von 18 nationalen Anti-Doping-Organisationen (NADOs), der von der französischen Anti-Doping-Agentur (AFLD) in Paris veranstaltet wurde, um den derzeitigen Zustand des weltweiten Anti-Dopingsystems und die dringende Notwendigkeit zu erörtern, das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Athleten in die WADA wiederherzustellen. Lesen Sie hier die News der NADA, sowie eine Berichterstattung von Focus-Online.

 

 

Dopingopfer-Hilfegesetz

 

 

Der Bundesrat beschloss Ende November eine Änderung des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes und eine Aufstockung des Hilfsfonds von 10,5 Millionen auf 13,65 Millionen Euro. Außerdem wurde für Antragssteller die Frist um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Einzelheiten finden Sie hier.

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass 

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