Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: - IAAF veröffentlicht List of International Competitions 2019
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) in Verbindung mit der IAAF-List of International Competitions 2019
- DLV-Doping-Prävention – Neue Jugendbotschafter Doping-Prävention gesucht!
- NADA: Aktualisierung der Beispielliste zulässiger Medikamente und Medicard 2019
- NADA und Sportradar vereinbaren Zusammenarbeit
- WADA: Keine weiteren Sanktionen für Russland
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen Ihr DLV-Referat Anti-Doping
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IAAF veröffentlicht List of International Competitions 2019
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Die IAAF List of International Competitions – eine für jeden aktiven Leichtathleten wichtige Auflistung von Leichtathletik-Veranstaltungen, die es zu beachten gilt! Der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) hat die für das Jahr 2019 gültige List of International Competitions 2019 zwischenzeitlich veröffentlicht. Als Leichtathlet werden Sie sich möglicherweise fragen: „Ich möchte doch nur mit Freunden beim Mustermann-Marathon in Musterhausen starten, warum sollte ich diese Liste beachten?!“ Gemäß der IAAF-Anti-Doping-Rules ist ein Athlet, der Mitglied des IAAF-Registered Testing Pools oder ein Athlet, der an Internationalen Wettkämpfen im Sinne der Anti-Doping-Regel 1.9 (b) teilnimmt, als Internationaler Athlet zu sehen. Er unterliegt also bei der Teilnahme an unten genannten Veranstaltungen den TUE-Regeln der IAAF. Zu den von der IAAF festgelegten Wettkämpfen gehören laut dieser Regel - Veranstaltungen der Welt-Leichtathletik-Serien
- Leichtathletik im Rahmen der Olympischen Spiele
- Leichtathletik-Welt- und Europameisterschaften Männer und Frauen (Halle und Freiluft)
- Internationale Einladungssportfeste nach Regel 1.1 (e), IAAF-Competition Rules 2018 - 2019
- IAAF-Permit-Meetings
- IAAF-Label-Straßenläufe und
- andere internationale Wettbewerbe, die von der Athletics Integrity Unit (AIU) festgelegt werden
Die Liste der Internationalen Wettkämpfe 2019 i. S. d. Regel 1.9 IAAF Anti-Doping Rules sind auf der AIU-Webseite sowie auf der DLV-Webseite zu finden.
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Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) in Verbindung mit der IAAF-List of International Competitions 2019
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Auf die Frage „Ich nehme Medikamente – brauche ich eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)?“ ist die Beachtung der oben angesprochenen IAAF-Liste von großer Wichtigkeit, um den Verdacht eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen oder gar ein Verfahren gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Athletinnen und Athleten, unabhängig von einer Testpoolzugehörigkeit, sollten deshalb vor der Teilnahme an einem Leichtathletik-Wettkampf immer unter Hinzunahme der aktuellen oben genannten IAAF-List of International Competitions prüfen, welche Anti-Doping-Organisation für sie/ihn Ansprechpartner bezüglich einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung (TUE) ist. Detaillierte Einzelheiten zu dem gesamten Thema finden Sie auf der Webseite der NADA und auf der DLV-Webseite.
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DLV-Doping-Prävention – Neue Jugendbotschafter Doping-Prävention gesucht!
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Im März 2019 findet erneut die Ausbildung der Jugendbotschafter Doping-Prävention statt. Die Deutsche Leichtathletik-Jugend (DLJ) tritt für einen fairen, sauberen und gesunden Sport ein und hat ein Konzept erstellt, das sich an junge Athletinnen und Athleten richtet. Schwerpunkt des Konzeptes ist die Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die als Multiplikatoren zu aktiven Botschaftern in der Doping-Prävention ausgebildet werden. Es gilt, die Athleten auf mögliche Dopingkontrollen im Leistungssportsystem vorzubereiten, Gefahren bei Nahrungsergänzungsmitteln aufzuzeigen und die Wertevermittlung voranzutreiben. Ein klares Bekenntnis zu Fair Play in der Leichtathletik ist Leitlinie des Konzeptes, das von der Jugend für die Jugend gestaltet ist.
Sollten Sie Interesse an der Ausbildung zum DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention haben, finden Sie hier im Bereich der DLV-Jugend die Ausschreibungsunterlagen und das Bewerbungsformular. Anmeldeschluss ist der 13. Februar 2019. Gerne können Sie diese Information in Ihrem Verein, Freundeskreis o. ä. in Umlauf bringen.
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NADA: Aktualisierung der Beispielliste zulässiger Medikamente und Medicard 2019
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Wie in den vergangenen Jahren hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) zu Beginn der Saison die NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2019 und die Medicard 2019 veröffentlicht. Mit der Beispielliste zulässiger Medikamente erhalten Athletinnen und Athleten, Eltern und Betreuer die Zusammenstellung einer großen Auswahl erlaubter Medikamente, mit denen eine dopingfreie Behandlung gängiger Beschwerden und Krankheiten ermöglicht wird und deren Gebrauch mit den Anti-Doping-Bestimmungen vereinbar ist.
Neben der Medizinischen Datenbank NADAmed ist die Medicard ein wichtiger Begleiter für Athletinnen und Athleten in Bezug auf erlaubte Medikamente bzw. erlaubte und verbotene Substanzen. Smartphone-Benutzer finden sie auch auf der NADA-App. Unabhängig von elektronischen Medien können Sie als Athletin/Athlet, Eltern, Trainer, Vereinsinteressierter u. v. m. auch Printversionen mit dem Bestellformular bei der NADA erwerben.
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NADA und Sportradar vereinbaren Zusammenarbeit
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Die NADA und Sportradar haben eine Zusammenarbeit vereinbart. Das meldete die NADA am 29. Januar 2019 auf ihrer Webseite. Das Unternehmen Sportradar überwacht den weltweiten Wettmarkt zur Prävention und Aufdeckung von Manipulationen im Sport. Sportradar bietet zudem Intelligence- und Investigation-Services im Bereich der Manipulationsbekämpfung, Due Diligence und des Vettings an. Diese Dienstleitungen werden von Sportradar nun auch zugeschnitten auf die Anti-Doping-Arbeit zur Unterstützung der Ermittlungsarbeit von Anti-Doping-Organisationen angeboten. Lesen Sie hier die Originalmeldung der NADA.
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WADA: Keine weiteren Sanktionen für Russland
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Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webeseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
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