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Anti-Doping-Newsletter vom (01.03.2019)

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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
  • WHEREABOUTS II. Quartal 2019 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • DLV-Anti-Doping-Infopoint bei der Senioren-Hallen-DM (1. bis 3. März) in Halle/Saale
  • Wissenswertes zu Rekordkontrollen bei Leichtathletik-Wettkämpfen – Voraussetzungen zur Rekordanerkennung
  • Anti-Doping-Beauftragte der DLV-Landesverbände: „Dopingopfer“ – eine Veröffentlichung aus dem FLV Westfalen
  • WADA: Wiederaufnahme Anti-Doping-Agentur Nigeria – Einstufung Anti-Doping-Komitee Korea als nicht regelkonform
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

   

 

Mit Ablauf des ersten Quartals 2019 steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathleten bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2019. Bitte beachten Sie unbedingt:
  • IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP)
    Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2019 müssen bis spätestens Freitag, 15. März 2019 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
  • NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
    Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2019 müssen bis spätestens Montag, 25. März 2019 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athletinnen und Athleten des IAAF-RTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU. Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

 

   

 

Deutsche Hallenmeisterschaften der Senioren in Halle/Saale (1. bis 3. März) – hier haben Sie als Seniorenathletin oder -athlet, aber auch als Besucher die Gelegenheit, sich während der Veranstaltung zum Thema Anti-Doping vor Ort zu informieren! Mit dem DLV-Anti-Doping-Infopoint bietet der DLV Interessierten die Möglichkeit, sich fachkundig zu diesem Thema beraten zu lassen.

Hier erfahren Sie alles über Änderungen in der WADA-Verbotsliste 2019 und deren Anwendung, Informationen zum Antragsverfahren von Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUE) bei nationalen und internationalen Einsätzen und vieles mehr. Neben der Möglichkeit, sich Wissenswertes papierlos über QR-Codes mit nach Hause zu nehmen, liegen weiterhin aktuelle Handouts des DLV und der NADA sowie Broschüren zur Mitnahme bereit. Den DLV-Anti-Doping-Infopoint finden Sie am Samstag und Sonntag in der Brandbergehalle in Halle.

 

   

 

Das Aufstellen eines neuen Rekordes ist eine besondere Leistung eines Athleten! Zur Rekordanerkennung ist in der Leichtathletik die Durchführung einer Dopingkontrolle gemäß den nationalen und internationalen Regelwerken erforderlich und stellt unter bestimmten Umständen bei der Dopingkontrolle auch besondere Erfordernisse zur Anerkennung dieses Rekords. Dopingkontrollen sind bei folgenden Rekorden und Altersklassen erforderlich:
  • Welt- und Hallenweltrekorde Männer und Frauen
  • Europa- und Halleneuroparekorde Männer und Frauen
  • Freiluft- und Hallenweltrekorde U20
  • Europa- und Halleneuroparekorde U20 und U23
  • Deutsche Rekorde und deutsche Hallenrekorde Männer und Frauen
  • Deutsche Freiluftrekorde U20

Dopingkontrollen zur Anerkennung von Rekorden werden ausschließlich in den o. g. Altersklassen durchgeführt. In allen übrigen Altersklassen werden Bestleistungen registriert, für deren Anerkennung eine Dopingkontrolle nicht erforderlich ist.


Um die Anerkennung eines Rekords nicht zu gefährden, finden Athleten und ihre Trainer, Begleiter oder Betreuer aber auch Ausrichter von Deutschen Meisterschaften und DLV-genehmigten Veranstaltungen hier weitere wichtige Hinweise zum Thema Rekordkontrollen. Nutzen Sie als Athlet, Trainer, Betreuer oder Veranstalter diese Informationen, um im Falle eines Rekordes schnell und komplikationslos auf die erforderliche Dopingkontrolle vorbereitet zu sein!

 

   

 

Mit einer weiteren Veröffentlichung richtete sich der Anti-Doping-Beauftragte des FLV Westfalen Norbert Schlepp im Januar 2019 an die Leichtathletik-Vereine des Landesverbands Westfalen. Unter der Überschrift „Doping-Opfer“ spricht er unter anderem auch mögliche Gesundheitsschäden durch Doping an. Bitte lesen Sie hier die Veröffentlichung.

 

   

 

Mit Pressemitteilungen vom 13. und 21. Februar 2019 informierte die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) auf ihrer Webseite über die Wiederaufnahme der nigerianischen Anti-Doping-Agentur. Das Anti-Doping-Komitee der Demokratischen Volksrepublik Korea wurde als nicht regelkonform eingestuft. Lesen Sie hier und hier die Einzelheiten sowie die Mitteilung von Focus online.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
  • Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass 
  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competitions 2019 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)

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