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Anti-Doping-Newsletter vom (01.04.2019)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 4/2019

 

 

  • Operation Aderlass – Folgen aus Ermittlungen wegen Verdacht von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen
  • DLV-Jugendbotschafter Doping-Prävention – Ausbildungswochenende 2019
  • E-Learning Dopingprävention – EAA-Programm I RUN CLEAN™
  • Bilanz: 10 Jahre Schwerpunktstaatsanwaltschaft München
  • IAAF – Russland bleibt suspendiert
  • „20 Jahre Doping-Opfer-Hilfeverein – von Zielen und Zerwürfnissen“
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

   

 

Die Dopingermittlungen aus der Operation Aderlass bringen politische Konsequenzen mit sich. So beantragte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den Fall zeitnah im Sportausschuss zu behandeln. Dabei soll vor allem die Einführung einer neuen Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) geprüft werden. Auch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) spricht sich für eine Präzisierung des AntiDopG sowie für die Schaffung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Deutschland aus. Lesen Sie in den Artikeln der Thüringer Allgemeinen, der Sportschau und auf sport.de die Einzelheiten.

 

   

 

Seit 2012 ein fester Bestandteil der Dopingprävention im Deutschen Leichtathletik-Verband – die Jugendbotschafter Doping-Prävention! Im März 2019 fand ein weiteres Ausbildungswochenende statt, bei dem sowohl aktive Jugendbotschafter Doping-Prävention als auch Newcomer begrüßt wurden. Während des dreitägigen Wochenendes hatten die Teilnehmer Gelegenheit, u. a. vom Referat Anti-Doping des DLV als auch vom Ressort Prävention der NADA, fachgerecht über die Thematik und deren Aufgaben informiert zu werden. Lesen Sie hier weiter.

 

   

 

Gefestigt und sehr gut angenommen wird das interaktive E-Learning-Programm, das der Europäische Leichtathletik-Verband (EAA) 2017 im Rahmen seiner Dopingprävention ins Leben gerufen hat. In einer jüngsten Veröffentlichung berichtet die EAA über das Projekt, dessen Umsetzung, die Weiterentwicklung und die weitere Zukunft. Einzelheiten finden Sie hier.

 

   

 

Seit der Gründung in 2009 hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I zur Bekämpfung der Doping-Kriminalität rund 7.100 Ermittlungsverfahren durchgeführt. Dies teilte der bayerische Staatsminister Georg Eisenreich mit. Lesen Sie hier weiter.

 

   

 

Wegen der weiterhin ausstehenden Erfüllung zweier Forderungen hat das Council des Internationalen Leichtathletik-Verbands (IAAF) während seiner Sitzung im März 2019 beschlossen, die Suspendierung des russischen Leichtathletik-Verbandes RUSAF nicht aufzuheben. Mit der weiterhin bestehenden Suspendierung setzt die IAAF ihren strengen Kurs fort, was auch vom Deutschen Leichtathletik-Verband begrüßt wird. Lesen Sie hier und hier Einzelheiten. Eine „ernsthafte, tiefe und vollständige Transformation“ hat laut dem Chef der Russischen Anti Doping Agentur (RUSADA), Jury Ganus, die Agentur mit dem Austausch 90 Prozent aller Mitarbeiter und der Entlassung aller Dopingkontrolleure hinter sich gebracht. Lesen Sie hierzu den Artikel von Dlf24.

 

   

 

„20 Jahre Doping-Opfer-Hilfeverein – von Zielen und Zerwürfnissen“, mit dieser Überschrift veröffentlichte der Deutschlandfunk Ende März eine Zusammenfassung des Werdegangs des Doping-Opfer-Hilfevereins (DOH) und den letztendlich verhärteten Fronten. Zum Bericht.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

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