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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 7/2019
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- Wissenswertes zu Dopingkontrollen im Falle eines Rekords und dessen Anerkennung
- IAAF List of International Competitions – Aktualisierung vom 5. Juni 2019
- NADA-Jahresbericht 2018
- IAAF verlängert Sperre für Russland
- Hyperandrogenismus – Schweizerisches Bundesgericht weist IAAF-Eilantrag auf unverzügliches Inkraftsetzen der Testosteron-Regel ab
- Eine neue Waffe gegen Dopingsünder? Schwedens Doping-Schnüffelhund
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen Ihr DLV-Referat Anti-Doping
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Regelmäßig informieren wir über das Thema Rekordkontrollen im DLV-Anti-Doping-Newsletter und auf unserer DLV-Webseite. Aus gegebenem Anlass haben wir das Informationsblatt Rekordkontrollen – Informationen für Athleten und Athletenbetreuer aktualisiert und möchten damit noch einmal auf die Voraussetzungen zur Anerkennung eines Rekords hinweisen. Nutzen Sie als Athlet, Trainer, Betreuer, aber auch als Ausrichter/Veranstalter einer Leichtathletik-Veranstaltung diese Informationen, um im Falle eines Rekordes schnell und ohne Komplikationen auf die erforderliche Dopingkontrolle vorbereitet zu sein!
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Im Juni 2019 veröffentlichte die IAAF eine Aktualisierung der IAAF List of International Competitions 2019. Wir bitten alle aktiven Leichtathleten und Leichtathletinnen um Beachtung der Änderungen.
Was ist die IAAF List of International Competitions und warum ist sie für mich als Kaderathlet oder auch Freizeitsportler wichtig? Auf diese Fragen sind wir im DLV-Anti-Doping-Newsletter 2/2019 näher eingegangen. Bei Interesse sind sie hier noch einmal nachzulesen.
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Turnusgemäß fand im Juni die Jahres-Pressekonferenz der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) in Berlin statt. Die in Berichten über die Anti-Doping-Arbeit der NADA im Jahr 2018 angesprochenen Themen sowie statistische Daten finden Sie im NADA-Jahresbericht 2018 auf der NADA-Webseite.
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Erneut hat der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) während seiner letzten Council-Sitzung im Juni 2019 den Ausschluss des Russischen Leichtathletik-Verbandes (RusAF) beschlossen. Die Sperre gilt vorerst bis zur nächsten Sitzung des IAAF-Councils, die jedoch erst kurz vor der Leichtathletik-WM 2019 in Doha (Katar; 27. September bis 6. Oktober) stattfinden wird. Ob ein Start russischer Athleten unter eigener Flagge möglich ist, erscheint fragwürdig. Bitte lesen Sie hier Einzelheiten. Wie die Augsburger Allgemeine berichtete, forderte die russische Hochsprung-Weltmeisterin Mariya Lasitskene zwischenzeitlich ihren Verbandspräsidenten Dmitri Schlyachtin zum Rücktritt auf.
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Das Schweizerische Bundesgericht hat den Eilantrag der IAAF, die umstrittene Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, abgelehnt. Weiteres finden Sie hier und hier. Gegen diese Entscheidung hat die IAAF inzwischen ebenfalls Einspruch eingelegt. Lesen Sie hier bitte weiter.
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
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