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Anti-Doping-Newsletter vom (01.06.2019)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 6/2019

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
  • WHEREABOUTS III. Quartal 2019 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • NADA-Überarbeitung des Dopingkontrollsystems
  • Hyperandrogenismus – CAS lehnt Semenyas Einspruch ab
  • Ermittlungen um Leichtathletik-WM 2019 in Doha eingeleitet
  • Untersuchung der Uni Leipzig zum Thema Dopingbereitschaft im Sport
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen

Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

   

 

Mit Ablauf des zweiten Quartals 2019 steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o.g. Testpoolathleten bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das III. Quartal 2019. Bitte beachten Sie unbedingt:

IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2019 müssen

    bis spätestens Samstag, 15. Juni 2019

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2019 müssen

    bis spätestens Dienstag, 25. Juni 2019

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen auf ihrer Homepage die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athletinnen und Athleten des IAAF-RTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

 

   

 

Konsequenzen aus der „Operation Aderlass“ (wir berichteten im Anti-Doping-Newsletter 4/2019) zieht die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und kündigte mit der geplanten Durchführung von Dopingkontrollen direkt vor einem Wettkampf eine Verschärftung des Dopingkontrollsystems an. Bitte lesen Sie hier weiter. Kritik an dem Vorhaben übte bereits die Synchronschwimmerin Amelie Ebert, Mitglied im Präsidium von „Athleten Deutschland" und im NADA-Aufsichtsrat gegenüber der Süddeutschen Zeitung

 

   

 

Mit Urteil vom 30. April 2019 lehnte der Court of Arbitration for Sport (CAS) den Einspruch der südafrikanischen Leichtathletin und zweifachen 800m-Olympiasiegerin Caster Semenya ab. Lesen Sie hier die Einzelheiten sowie ein Statement des DLV-Präsidenten Jürgen Kessing sowie eine Reaktion des Weltärztebunds.

Die Leichtathletik-Föderation Südafrikas (ASA) hat zwischenheitlich angekündigt, fristgerecht Berufung gegen die CAS-Entscheidung beim Schweizer Bundesgericht einzulegen. Des Weiteren werde Südafrika versuchen, bei der UN-Vollversammlung eine Sanktion der IAAF wegen Verletzung der Menschenrechte einzureichen. Lesen Sie auch hierzu Einzelheiten.

 

   

 

Laut Mitteilung des Sport-Informations-Dienstes hat die französische Justiz Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsverdachts im Rahmen der Bewerbungen Dohas um die Leichtathletik-WM 2019 eingeleitet. Lesen Sie hier weiter.

 

   

 

Mit der Untersuchung der Universitäten Leipzig und Birmingham zum Thema Dopingbereitschaft im Sport beschäftigten sich mdr WISSEN und der Informationsdienst Wissenschaft und informierte im Mai 2019 über die Studie, Hintergründe und Ergebnisse. Die Ergebnisse basieren auf der Befragung von rund 1.500 Athletinnen und Athleten aus den höchsten Fußball-Amateurligen und werden der Uni Leipzig die Gelegenheit geben, Informationsmaterialien zu entwickeln, um Kinder darin zu stärken, Entscheidungen auf Basis ethischer Kritierien zu treffen. Das Projekt wird für drei Jahre vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft gefördert.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

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