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Anti-Doping-Newsletter 9/2018
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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: - WHEREABOUTS IV. Quartal 2018 für alle Athleten, NADA-RTP und NADA-NTP – Wichtige Änderung der IAAF/AIU zur Abgabeerinnerung des IAAF-RTP
- IAAF auf neuen Wegen im Anti-Doping-Kampf
- Schwerpunktstaatsanwaltschaft München – Bilanz der Arbeit seit 2009
- WADA-International Standard for Code-Compliance by Signatories (ISCCS) – Informatorische NADA-Übersetzung
- WADA – Dopingkontrolllabor Stockholm teilweise suspendiert
- Sportmedizinische Institute – Baden-Württemberg will Forschungsvorhaben begutachten
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen Ihr DLV-Referat Anti-Doping
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WHEREABOUTS IV. Quartal 2018 für alle Athleten, NADA-RTP und NADA-NTP – Wichtige Änderung der IAAF/AIU zur Abgabeerinnerung des IAAF-RTP
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Mit Ablauf des dritten Quartals 2018 (Ende September) steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathleten bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2018 ist aufgrund einer Änderung im Abgabeverfahren der IAAF/AIU Folgendes dringend zu beachten:
IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP) Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2018 müssen
bis spätestens Samstag, 15. September 2018
in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP) Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2018 müssen
bis spätestens Dienstag, 25. September 2018
in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie ebenfalls hier auf der NADA-Webseite.
Für Athletinnen und Athleten des IAAF-RTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.
Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
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IAAF auf neuen Wegen im Anti-Doping-Kampf
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Unter anderem mit der Gründung der Athletics Integrity Unit (AIU) versucht die IAAF neue Wege im Anti-Doping-Kampf zu gehen. Dazu gehört auch die Veröffentlichung von Namen im Falle eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln schon zu Beginn des Verfahrens. In der ARD-Mediathek finden Sie einen Fernsehbericht dazu. Ein Interview mit dem IAAF-Präsidenten Sebastian Coe zu den Bemühungen der IAAF, Vertrauen und Integrität zurückzugewinnen finden Sie in einem Artikel auf sportschau.de.
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Schwerpunktstaatsanwaltschaft München – Bilanz der Arbeit seit 2009
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2009 gründete sich in München die erste Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die sich der Bekämpfung von Dopingkriminalität verschrieben hat. Mehr als 1.000 Verurteilungen konnte die Justitzbehörde seither erwirken. Mehr zur Bilanz der Arbeit der vergangenen Jahre finden Sie in einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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WADA-International Standard for Code-Compliance by Signatories (ISCCS) – Informatorische NADA-Übersetzung
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Mitte August informierte die NADA über die Veröffentlichung der Informatorischen Übersetzung des Standard for Code-Compliance by Signatories (ISCCS) der WADA. Der neue WADA-Standard, der seit dem 1. April 2018 in Kraft ist, regelt zukünftig die Einhaltung der Regelungen des Welt Anti-Doping Codes (WADC) durch die Unterzeichner. Der WADA wird durch den Standard nun die Möglichkeit gegeben, klare Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften auszusprechen.
Der Standard ist für die Unterzeichner des WADC wie das Internationale Olympische Komitee, das Paralympische Komitee, die Nationalen Olympischen Komitees, die Regionalen und Nationalen Anti-Doping Organisationen, Sportgroßveranstalter und weitere ein verbindliches Regelwerk. Die Übersetzung ist auf den Seiten der NADA und des DLV auf leichtathletik.de zu finden.
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WADA – Dopingkontrolllabor Stockholm teilweise suspendiert
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Die WADA hat Anfang August das Dopingkontrolllabor in Stockholm (Schweden) teilweise suspendiert. Betroffen ist ausschließlich das Segment GC/C/IRMS im Bereich Gaschromatographie aufgrund einer Nicht-Vereinbarkeit dieser speziellen Methode mt dem International Standard for Laboratories (ISL). Während der teilweisen Suspendierung kann das Labor die weiteren Anti-Doping-Aktivitäten fortsetzen. Lesen Sie hier die Originalmeldung der WADA.
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Sportmedizinische Institute – Baden-Württemberg will Forschungsvorhaben begutachten
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Im Kampf gegen den Missbrauch medizinischer Forschung für Dopingzwecke im Sport hat die Landesregierung von Baden-Württemberg eine unabhängige Kommission eingerichtet, die Forschungsvorhaben der sportmedizinischen Institute der Kliniken Ulm, Tübingen/Stuttgart, Heidelberg und Freiburg begutachten soll. Bitte lesen Sie die dpa-Meldung bei der Badischen Zeitung.
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Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass: - bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2018, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
- Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
Weiterführende Details finden Sie bei der NADA und beim DLV.
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