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Anti-Doping-Newsletter vom (01.05.2019)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 5/2019

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
  • Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz
  • World Marathon Majors und AIU intensivieren Kampf gegen Doping bei Marathonläufen
  • Weiterentwicklung im Anti-Doping-Kampf der AIU – Testosteron-Messung
  • „EPO-Predict“ – Einsatz künstlicher Intelligenz im Themenfeld Blutdoping
  • WADA hebt die Suspendierung des Dopingkontrolllabors Bukarest auf
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen

Ihr
DLV Referat Anti-Doping

 

 

Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz

 

 

Nicht nur resultierend aus den jüngsten Dopingermittlungen der Operation Aderlass (wir berichteten im letzten Anti-Doping-Newsletter) wird der Ruf nach einer im Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) verankerten Kronzeugenregelung lauter. Nach einer Sitzung des Sportausschusses im Deutschen Bundestag hofft die Vorsitzende des Sportausschusses Dagmar Freitag auf eine parlamentarische Mehrheit der Koalition, damit das AntiDopG um eine dringend erforderliche Kronzeugenregelung ergänzt werden kann. Lesen Sie hierzu einen Bericht des Reutlinger Generalanzeigers sowie des Generalanzeigers Bonn.

 

 

World Marathon Majors und AIU intensivieren Kampf gegen Doping bei Marathonläufen

 

 

Gemeinsam stellten Anfang April 2019 die Athletics Integrity Unit (AIU) und die World Marathon Majors (WMM) als Organisator der weltweit renommiertesten Marathonveranstaltungen (Tokio Marathon, Boston Marathon, London Marathon, Berlin Marathon, Chicago Marathon sowie New York Marathon) eine neue Initiative im Kampf gegen Doping vor. Neben der Optimierung von Testmöglichkeiten sollen auch weitere Ermittler eingestellt werden, um das Dopingrisiko weiter zu minimieren. Lesen Sie hier bzw. hier die Pressemitteilung der IAAF.

 

 

Weiterentwicklung im Anti-Doping-Kampf der AIU - Testosteron-Messung

 

 

Auch im Nachweis von Steroiden wird die AIU ihre Strategie im Kampf gegen Doping ausbauen. Ausschlaggebend war eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS), der zwei ukrainische Sprinter für acht beziehungsweise vier Jahre erstmals aufgrund von Testosteron-Messungen im Blut gesperrt hatte. Beide Athleten wurden wegen der Anwendung einer verbotenen Substanz überführt. Der Nachweis basierte auf dem nichtphysiologischen Testosteronspiegel in ihren Blutproben. Lesen Sie in den Artikeln des Ärtzeblattes und von Ran weiter. Lt. Bericht will die AIU vor den bevorstehenden Leichtathletik-Weltmeisterschaften, die vom 27. September bis 6. Oktober 2019 in Doha (Katar) stattfinden, das neue Verfahren intensivieren und dazu rund 700 Blutproben von Spitzenathleten vor der WM für den Biologischen Blutpass nehmen.

 

 

"EPO-Predict" - Einsatz künstlicher Intelligenz im Themenfeld Blutdoping

 

 

Unter Einsatz von Techniken des maschinellen Lernens gegen Doping vorzugehen ist das Ziel einer Zusammenarbeit zwischen der Welt Anti Doping Agentur (WADA) und dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI). Diese Information veröffentlichte das DFKI Mitte April auf seiner Webseite. Im Rahmen des Projekts „EPO-Predict“ wird die DFKI-Forschungsgruppe Smart Service Engineering die WADA dabei unterstützen, verschiedene Machine-Learning- bzw. Deep-Learning-Techniken anzuwenden, um vorherzusagen, ob ein Athlet Erythropoietin (EPO) eingesetzt hat. Lesen Sie die Ziele des Projekts und weitere, interessante Einzelheiten hier oder beim Informationsdienst Wissenschaft.

 

 

WADA hebt Suspendierung des Dopingkontrolllabors Bukarest auf

 

 

Mit Pressemitteilung vom 8. April 2019 informierte die WADA auf ihrer Webseite, dass sie die Suspendierung des rumänischen Dopingkontrolllabors in Bukarest aufgehoben hat. Alle Kontrollaktivitäten konnten mit sofortiger Wirkung wieder aufgenommen werden. Hier die Originalmeldung der WADA.

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass



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