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Anti-Doping-Newsletter vom (01.05.2018)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 05/2018

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Hyperandrogenismus – IAAF führt neue Regelung für hyperandrogene Athletinnen ein
  • EAA-E-Learning-Plattform „I Run Clean™”
  • Ein Jahr AIU – erste statistische Zahlen
  • WADA veröffentlicht Jahresbericht 2016
  • WADA hält Suspendierung des Dopingkontrolllabors in Bukarest aufrecht
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen

Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

   

 

Mit einer Pressemitteilung informierte der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) am 26. April 2018 über den Abschluss und die Veröffentlichung der ausstehenden Regel im Umgang mit hyperandrogenen Athletinnen (wir berichteten). Lesen Sie Einzelheiten bei leichtathletik.deFOCUS Online sowie FAZ.NET.

Die Regel tritt ab 1. November 2018 in Kraft. Sowohl die „IAAF Eligibility Regulations for the Female Classification (Athletes with Differences of Sex Development)“ als auch die dazugehörende „Explanatory Notes: IAAF Eligibility Regulations for the Female Classification“ finden Sie auf unserer Webseite und auf der Webseite der IAAF.

 

   

 

In zweijähriger Zusammenarbeit mit Athleten und Experten im Kampf gegen Doping hat der Europäische Leichtathletik-Verband – European Athletics (EAA) die E-Learning-Plattform "I Run Clean™" ins Leben gerufen. Gedacht als Ergänzung und Unterstützung für die Anti-Doping-Aufklärungsprogramme von Verbänden, nationalen Anti-Doping-Agenturen und anderen Organisationen, ist die Teilnahme an „I Run Clean™", das mit einer Zertifizierung abschließt, lt. EAA auch erstmals Qualifikationskriterium für die U 18-Leichtathletik-Europameisterschaften 2018 in Györ/Ungarn.

Nach dem Start der E-Learning Plattform in englischer Sprache sollen in Kürze elf weitere Sprachen hinzukommen. So soll in den nächsten Tagen "I Run Clean™" auch die Möglichkeit der Teilnahme in Deutsch bieten, um deutschsprachigen Athletinnen und Athleten das Absolvieren des Programms in ihrer Muttersprache zu ermöglichen. Der DLV hat seine Youngster bereits informiert und wird auf das Erscheinen der deutschen Version hinweisen.

 

   

 

Verbunden mit dem einjährigen Bestehen hat die Athletics Integrity Unit (AIU) erste statistische Zahlen veröffentlicht. Dokumentiert werden u. a. Zahlen zu Dopingkontrollen, Dopingverfahren und Präventionsarbeit.

 

   

 

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) veröffentlichte Ende April 2018 ihren vierten jährlichen Bericht über Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen. Lesen Sie hier den WADA-Jahresbericht ADRV 2016 sowie einen Bericht von Sport.de.

 

   

 

Im November 2017 hatte die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) die Suspendierung des Dopingkontrolllabors in Bukarest/Rumänien bekannt gegeben. Grund waren einer Reihe von Verstößen gegen den Internationalen Standard für Laboratorien (ISL). Warum die WADA die Sperre aufrecht erhält, lesen Sie hier.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass:

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2018, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)

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