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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 8/2019
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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Anti-Doping-Razzia in 33 Ländern
- NADA – Auswertung Operation Aderlass – Treffen von NADA und Athleten Deutschland
- Doping-Prävention – Informationen des FLVW und Leichtathletik Baden-Württemberg
- Blutdoping
- Nahrungsergänzungsmittel, Generika, gefälschte Arzneimittel
- WADA hebt Suspendierung Nordkoreas auf
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihr DLV Referat Anti-Doping
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Anti-Doping-Razzia in 33 Ländern
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“Viribus” war laut der europäischen Polizeibehörde Europol der bisher größte Einsatz im Bereich der Dopingbekämpfung. Bei diesem internationalen Einsatz unter Federführung Italiens und Griechenlands, der in 33 Ländern durchgeführt wurde, wurden 3,8 Millionen Dopingpräparate sichergestellt. Lesen Sie bei Tagesschau, der Badischen Zeitung und PR Online Einzelheiten und Meinungen sowie die Originalmeldung von Europol.
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NADA - Auswertung Operation Aderlass – Treffen von NADA und Athleten Deutschland
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Vertreter der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) und von Athleten Deutschland e. V. trafen sich im Juli zu einem Austausch in Bonn. Anlass war eine Auswertung des derzeitigen Ermittlungsstands der „Operation Aderlass“ (wir berichteten), um Auswirkungen auf das Dopingkontrollsystem und die Dopingpräventionsarbeit in Deutschland zu diskutieren. Beide Seiten betonten: „…, dass die nun zu ergreifenden Maßnahmen umfassend sein und alle am Spitzensport Beteiligten einbeziehen müssen. Athleten/-innen und Athletenbetreuer/-innen, also Trainer/-innen, Physiotherapeuten/-innen, Ärzte/-innen usw. sowie Funktionäre/-innen müssen gleichermaßen das Bekenntnis zum sauberen Sport ohne Doping regelmäßig erneuern, konsequent umsetzen und nachhaltig gestalten.“ Lesen Sie bitte Weiteres in der Mitteilung der NADA.
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Doping-Prävention – Informationen des FLVW und Leichtathletik Baden-Württemberg
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Wir freuen uns, Ihnen im heutigen Anti-Doping-Newsletter gleich mehrfach über die Präventionsaktivitäten im Kampf gegen Doping berichten zu können. So erhielten wir vom Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW), der in regelmäßigen Abständen mit seinem Anti-Doping-Beauftragten Norbert Schlepp Interessierte informiert, eine wieder sehr ansprechende Information, dieses Mal zum Thema Blutdoping. Lesen Sie hier „Das Problem des Dopers“ - Anti-Doping-Information des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen e. V..
Außerdem informierte Leichtathletik Baden-Württemberg auf seiner Webseite über das Doping-Präventionsangebot in Baden-Württemberg mit der News Anti-Doping-Maßnahmen in Baden-Württemberg, das im Rahmen des NADA-Präventionsprojekt GEMEINSAM GEGEN DOPING stattfindet.
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Vom Bericht des FLVW Bericht unabhängig, aber auch zum Thema Blutdoping, haben wir für Sie weitere Hintergrundinformationen zum Thema Blutdoping recherchiert. MDR Wissen stellte die Frage „Warum ist Höhentraining eigentlich erlaubt, während Blutdoping nicht akzeptiert wird?“. Antworten führender Experten finden Sie in dem Beitrag des MDR.
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Nahrungsergänzungsmittel, Generika, gefälschte Arzneimittel
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In einem interessanten Bericht hat docCheck das oben angesprochene Thema unter der Überschrift Tausche Potenz gegen Leben veröffentlicht. Vor dem Kauf über das Internet sowie den gesundheitsgefährenden Gebrauch warnt auch seit geraumer Zeit das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LAU). Speziell in diesem Fall warnt das LUA Rheinland-Pfalz vor „Naturprodukten“ zur Potenzsteigerung, die im Internet vertrieben werden und mit nicht deklarierten Arzneistoffen versetzt sind. Lesen Sie hier weiter.
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WADA hebt Suspendierung Nordkoreas auf
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Das berichtete die Welt Anti Doping Agentur (WADA) im Juli auf ihrer Webseite. Im September 2018 hatte die WADA aufgrund von Bedenken in der Ausführung des Kontrollprogramms ein Frist von vier Monaten gegeben, um die Probleme auszuräumen. Nordkorea hatte zunächst nicht reagiert und wurde deshalb im Februar 2019 von der WADA suspendiert. Bitte lesen Sie auch hier weitere Einzelheiten.
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Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.
Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
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