ANTI-DOPING-NEWSLETTER 12/2016Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
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- Testpoolzugehörigkeit 2017
- Abgabeerinnerung Whereabouts I. Quartal 2017 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
- Das Anti-Doping-Gesetz – eine Einjahresbilanz
- Aus den Aktivitäten der Anti-Doping-Beauftragten der DLV-Landesverbände
- WADA suspendiert Dopingkontrolllabore Doha und Mexico City
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen Ihre DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle Liebe Leserinnen und liebe Leser, bevor wir Ihnen mit dem letzten Anti-Doping-Newsletter des Jahres 2016 weitere wichtige Informationen zum Thema Anti-Doping senden, wünschen wir Ihnen eine schöne Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest! Wir hoffen, dass Sie gut in das neue Jahr kommen und wünschen Ihnen schon heute eine gutes Jahr 2017!
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Testpoolzugehörigkeit 2017
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Aufgrund der abgeschlossenen Berufung in die DLV-Bundeskader und den Regelwerksvorgaben der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) werden zum 1. Januar 2017 die Testpoolmitglieder 2017 berufen. Auch die IAAF legt zum Jahreswechsel den IAAF-Registered Testingpool fest. Wir möchten deshalb schon heute alle Bundeskaderathletinnen und –athleten an ihre Meldepflichten 2017 erinnern. Einzelheiten finden Sie hier. Sowohl die IAAF, die NADA als auch der DLV informieren jeden Testpoolathleten bis spätestens Mitte Dezember schriftlich (per E-Mail) über die Testpoolaufnahme. Bitte prüfen Sie deshalb, ob den Organisationen Ihre aktuelle E-Mail-Anschrift vorliegt und behalten Sie Ihren Posteingang im Auge.
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Abgabeerinnerung Whereabouts I. Quartal 2017 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
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Wie oben bereits erwähnt steht die Abgabe der Whereabout-Informationen bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das I. Quartal 2017. Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das kommende Quartal müssen bis spätestens Sonntag, 25. Dezember 2016, in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
Sollten Sie sich noch einmal über Ihre Meldepflichten informieren wollen, bietet Ihnen die NADA hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier. Bei weiteren Fragen setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
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Das Anti-Doping-Gesetz – eine Einjahresbilanz
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Vor knapp einem Jahr wurde das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) in Deutschland verabschiedet. Grund für den Bundesjustizminister Heiko Maas, am 31. Oktober Athleten, Juristen und Vertreter der Sportverbände zu einem Symposium nach Berlin einzuladen, um über das Gesetz zu diskutieren. Neben Lob fanden während des Symposiums aber auch vielschichtige Diskussionen statt. Lesen Sie hierzu Einzelheiten auf leichtathletik.de, beim Deutschlandfunk und in einem weiteren Bericht.
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Aus den Aktivitäten der Anti-Doping-Beauftragten der DLV-Landesverbände
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Aus den Aktivitäten der Anti-Doping-Beauftragten der DLV-Landesverbände (AD-B) möchten wir gerne auf einen Artikel in Sachen Doping-Prävention hinweisen. Mit dem Bericht Anti-Doping-Hinweise für westfälische Sportler des AD-B Norbert Schlepp informierte der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) seine Sportlerinnen und Sportler, um sie für das Thema zu sensibilisieren.
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WADA suspendiert Dopingkontrolllabore Doha und Mexico City
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Wie die Welt Anti Doping Agentur (WADA) im Laufe des Novembers 2016 auf ihrer Webseite mitteilte, wurde sowohl das WADA-akkreditiere Dopingkontrolllabor Doha (Katar) als auch Mexico City (Mexiko) wegen Nichteinhaltung neuer, strengerer Richtlinien suspendiert. Lesen Sie hier weiter und auch die WADA berichtete.
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Yuliya Stepanova erhält DOH-Auszeichnung
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Der Doping-Opfer-Hilfe e.V. zeichnet die russische Leichtathletin Yuliya Stepanova mit dem Anti-Doping-Preis 2016 aus. Die Verleihung findet am 6. Dezember 2016 in Berlin statt. Lesen Sie hier mehr.
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Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass...
...bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2016 der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist. Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2017 die IAAF-List of International Competitions 2017 gültig ist und auf der IAAF-Webseite veröffentlicht und danach auch hier zu finden sein wird.
Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
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