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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 9/2019
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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: - WHEREABOUTS IV. Quartal 2019 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
- NADA warnt vor dem Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln
- Hyperandrogenismus – Schweizerisches Bundesgericht widerruft vorübergehende Aufhebung
- Dagmar Freitag fordert Berufsverbot für an Dopingpraktiken beteiligte Ärzte
- WADA plädiert für längere Aufbewahrungszeiten von Dopingproben
- WADA suspendiert Anti-Doping-Labor in Neu-Delhi
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen Ihr DLV-Referat Anti-Doping
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WHEREABOUTS IV. Quartal 2019 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
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Mit Ablauf des dritten Quartals 2019 steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller oben genannten Testpoolathleten bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2019. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt:
IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP) Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2019 müssen bis spätestens Sonntag, 15. September 2019 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP) Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2019 müssen bis spätestens Mittwoch, 25. September 2019 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie die Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier. Für Athletinnen und Athleten des IAAF-RTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.
Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
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NADA warnt vor dem Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln
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Mit Mitteilung vom 30. Juli 2019 weist die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ein weiteres Mal auf den Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) hin. Im Speziellen geht es aus aktuellem Anlass um NEM, die illegal mit Ligandrol versetzt waren. Bitte lesen Sie hier weiter.
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Hyperandrogenismus – Schweizerisches Bundesgericht widerruft vorübergehende Aufhebung
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Das Schweizerische Bundesgericht hatte Ende Juli 2019 entschieden, die vorübergehende Aufhebung der umstrittenen Regel zu Testosteron-Grenzwerten "IAAF Eligibility Regulations for the female Classification" für die zweifache 800 Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya wieder zu kippen. Die Südafrikanerin müsste ihren Testosteron-Spiegel mit Medikamenten senken, um nun auf den Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 m) bei den Frauen antreten zu dürfen.
DLV-Präsident Jürgen Kessing erklärte, dass der DLV grundsätzlich bei seiner bisherigen Auffassung, nämlich der Gewährungleistung der Chancengleichheit im Frauensport, bleibe. Bitte lesen Sie hier weitere Einzelheiten auf der DLV-Webseite, bei der IAAF und in der Originalpressemitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts.
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Dagmar Freitag fordert Berufsverbot für an Dopingpraktiken beteiligte Ärzte
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Die SPD-Politikerin Dagmar Freitag fordert harte Strafen gegen Ärzte, die sich an Dopingpraktiken beteiligen. Die Sportausschuss-Vorsitzende des Deutschen Bundestags nahm die aktuellen Ermittlungen gegen einen deutschen Arzt im Zuge der „Operation Aderlass“ (wir berichteten mehrfach im DLV-Anti-Doping-Newsletter) zum Anlass, sich gegenüber der ARD-Doping-Redaktion zu diesem Thema zu äußern. Lesen Sie hierüber die Einzelheiten sowie weitere Erkenntnisse aus den Ermittlungen der „Operation Aderlass“ hier und hier.
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WADA plädiert für längere Aufbewahrungszeiten von Dopingproben
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Die Welt Anti Doping Agentur (WADA) hat sich gegenüber dem Online-Portal insidethegames.biz für längere Aufbewahrungszeiten von Dopingproben ausgesprochen. Lesen Sie hierzu die Originalmeldung sowie die DLV-News.
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WADA suspendiert Anti-Doping-Labor in Neu-Delhi
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Die WADA hat das Nationale Dopingkontrolllabor (NDTL) in Neu-Delhi (Indien) für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten suspendiert. Als Begründung führt die WADA Nichtübereinstimmungen mit dem Internationalen Standard für Laboratorien (ISL) an. Bitte lesen Sie hier die Originalmeldung der WADA sowie eine Mitteilung des Online-Portals sport1.de.
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Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
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