Falls Sie Probleme mit der Ansicht dieses Newsletters haben, klicken Sie bitte hier.


Anti-Doping-Newsletter vom (03.04.2017)

Bitte laden Sie die Grafiken herunter

 

   

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

 

  • Infusion, Injektion: Was ist erlaubt, was ist verboten?
  • JuLe's Leichtathletik-Tipps
  • NADA mit den Landessportbünden „GEMEINSAM GEGEN DOPING“
  • WADA startet Hinweisportal "Speak Up"
  • Spaniens Anti-Dopingsystem wieder konform
  • „Von Pipi bis positiv – Der Weg der Doping-Kontrolle in Deutschland"
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

    Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
    Ihre
    DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

 

 

Infusion, Injektion: Was ist erlaubt, was ist verboten?

 

 

Infusion, Injektion: Was ist erlaubt, was ist verboten? Ein Thema, das während des letzten Treffens der Anti-Doping-Beauftragten der DLV-Landesverbände aufkam und das wir hier gerne aufgreifen möchten, weil es immer wieder Athleten und Ärzte beschäftigt. Eine aufklärende Zusammenfassung findet man in der NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2017 (Seite 12), die wir im Originalwortlaut weitergeben:

„Infusionen sind verboten. Die Anwendung von intravenösen Infusionen steht auf der Verbotsliste und ist klar geregelt: Infusionen und intravenöse Injektionen von mehr als 50 ml innerhalb eines Zeitraums von sechs Stunden zählen zu den verbotenen Methoden. Sie dürfen nur im Zuge von Krankenhauseinweisungen, chirurgischen Eingriffen oder klinischen Untersuchungen verabreicht werden, wenn die darin enthaltene Substanz erlaubt ist. Testpool-Athletinnen und -Athleten können für eine geplante Infusion im Vorfeld eine TUE beantragen, Athleten außerhalb des Doping-Kontroll-Systems müssen ein Attest und gegebenenfalls einen Antrag auf rückwirkende TUE einreichen.

Auch bei einer Notfallbehandlung müssen umgehend entsprechende Unterlagen eingereicht werden. Infusionen sind verboten, weil sie die Anwendung von anderen dopingrelevanten Substanzen verschleiern können. Infusionen über 50 ml sind nur unter bestimmten Bedingungen mit erlaubten Substanzen erlaubt. Sonst sind TUE oder Attest notwendig."

Damit verbunden sind berechtigterweise auch Fragen zu Blutspenden, -transfusionen und ähnlichem. Auch hierzu klärt die NADA ausführlich auf ihrer Webseite auf. Lesen Sie hier unter der Überschrift „Aufgepasst bei Blut- und Plasmaspende sowie Infusionen“ die Einzelheiten.

 

 

JuLe's Leichtathletik-Tipps

 

 

Für die jüngeren, aber auch für jung gebliebene Leser möchten wir auf eine neue Aktivität von JuLe, dem Maskottchen der Deutschen Leichtathletik-Jugend, hinweisen. Seit Anfang des Jahres hat JuLe es sich zur Aufgabe gemacht, immer sonntags zu interessanten Themen rund um die Leichtathletik zu recherchieren. Mitte März sprach sie mit einer Jugendbotschafterin Doping-Prävention. Lesen Sie hier JuLe's Interview, in dem es um Dopingfragen und -antworten geht.

 

   

 

Im Rahmen des Präventionsprogramms "GEMEINSAM GEGEN DOPING" haben die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) und der Landessportbund Hessen eine enge Zusammenarbeit in Sachen Dopingpräventionsarbeit vereinbart. Laut Meldung auf der NADA-Webseite besteht die Vereinbarung nun mit allen 16 Landessportbünden. Ziel ist eine bessere Aufklärung auf Landesebene. Auch der Fokus berichtete darüber.

 

   

 

Auch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat sich entschlossen, Athleten, Trainern und am Sport Beteiligten die Möglichkeit für anonyme Hinweise zu Dopingverstößen zu geben. Mitte März ging die WADA mit dem Onlineportal „Speak Up“ ins Netz, das auch als App bei iTunes und im google-Playstore heruntergeladen werden kann. Der WADA-Chefermittler Günter Younger äußerte sich in diesem Zusammenhang zum Thema Whistleblower. Lesen Sie hier den Beitrag der ARD.

 

   

 

Laut Mitteilung der WADA wurde Spaniens Nationale Anti Doping Agentur wieder als regelkonform erklärt. Spanien hatte nach einer viermonatigen Beobachtungszeit die Auflagen der WADA nicht erfüllt und wurde von der WADA auf den Status „non complient“ gesetzt. Lesen Sie hier die Originalmeldung der WADA.

 

   

 

Dieser von der Berliner Zeitung veröffentlichte Artikel ist zwar schon vor längerer Zeit erschienen, aber dennoch lesenswert. Er beschreibt auf ansehnliche Weise den Weg einer Dopingkontrolle von der Planung über die Analytik bis zum eventuell erforderlichen juristischen Abschluss. Zum Artikel der Berliner Zeitung.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass...

...bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.

Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

Weiterführende Details gibt es auf der DLV-Webseite, der NADA-Webseite und im DLV-Anti-Doping-Bereich.

BESUCHEN SIE UNS AUF UNSERER WEBSEITE

leichtathletik.de

SIE SUCHEN INFOS ZUM THEMA LAUFEN

laufen.de

Deutscher Leichtathletik-Verband
Alsfelder Straße 27
64289 Darmstadt

Telefon: +49 6151 7708-0
Telefax: +49 6151 7708-11

info@leichtathletik.de
www.leichtathletik.de

Besuchen Sie uns auch auf:

facebook

twitter

instagram


Um diesen Newsletter nicht mehr zu erhalten, klicken Sie bitte hier