ANTI-DOPING-NEWSLETTER 10/2018Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: - WADA begnadigt RUSADA – die russische Anti-Doping Agentur gilt wieder als regelkonform
- NADA-Hinweis zu Dopingfallen in Nahrungsmitteln
- World Master Athletics – Neuigkeiten
- WADA genehmigt ein Dopingkontrolllabor in Kenia
- Thema: Sind Nahrungsergänzungsmittel wirklich nötig?
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen Ihr DLV-Referat Anti-Doping
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Einen erneuten Hinweis gab die NADA in der vergangenen Woche zu Dopingfallen in Nahrungsmitteln. Vor dem Hintergrund des unbeabsichtigten Dopings nach der Aufnahme von Fleisch in China und Mexiko warnt sie weiterhin vor Clenbuterol-Kontaminationen in Nahrungsmitteln und verweist auf folgenden Link.
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Während der Weltmeisterschaften der Senioren, die dieses Jahr in Malaga stattfanden, wählte das Council der World Master Athletics (WMA) das neue Präsidium mit Margit Jungmann als Präsidentin an der Spitze. Einzelheiten veröffentlichte die WMA auf ihrer Webseite.
Für alle Masterathleten unter den Leserinnen und Lesern des DLV-Anti-Doping-Newletters und Athleten und Athletinnen, die an den Hallen-Weltmeisterschaften 2019 in Torun (Polen) teilnehmen, möchten wir darauf hinweisen, dass die WMA unter dem Vorsitz von Steve Peters mit Carole Filer eine neue TUE-Koordinatorin in das WADA-Anti-Doping-Komitee berufen hat. Kontaktdaten für den Fall eines Antrags auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) für Masterathleten finden Sie hier.
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Als Ergebnis eines neunmonatigen Projekts, das von der Athletics Integrity Unit (AIU) mit Unterstützung der International Athletics Foundation (IAF) und der Lancet Group East Africa finanziert wird, hat die WADA das Dopingkontrolllabor Nairobi als erste derartige Einrichtung für Ostafrika zugelassen. Ab August 2018 wird das spezielle Anti-Doping-Labor in Nairobi Blutanalysen durchführen, um das Programm Athlete Biological Passport (ABP) der AIU sowie andere in diesem Bereich tätige Anti-Doping-Programme wie das der Anti-Doping-Agentur Kenias (ADAK) zu unterstützen. Lesen Sie hier mehr und bei Deutschlandfunk.
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass - bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competitions 2018, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
- Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmeregelung (TUE) | DLV: Medizinische Ausnahmeregelung (TUE)
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