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Anti-Doping-Newsletter vom (01.10.2018)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 10/2018

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
  • WADA begnadigt RUSADA – die russische Anti-Doping Agentur gilt wieder als regelkonform
  • NADA-Hinweis zu Dopingfallen in Nahrungsmitteln
  • World Master Athletics – Neuigkeiten
  • WADA genehmigt ein Dopingkontrolllabor in Kenia
  • Thema: Sind Nahrungsergänzungsmittel wirklich nötig?
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

   

 

Während der Sitzung am 20. September 2018 hat das Executive Committee der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) entschieden die Russische Anti-Doping Agentur (RUSADA) wieder aufzunehmen. Eine Entscheidung, die der nationale und internationale Sport infrage stellt. Wir haben für Sie Pressemitteilungen und Meinungen zusammengestellt, darunter Statements des DLV-Präsidenten Jürgen Kessing, der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) und der stellvertretenden Vorsitzenden der Athletenkommission im DOSB Silke Kassner sowie von ZDF-Sportreportage. Auch der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF), der Europäische Leichtathletik-Verband (EAA) sowie Dagmar Freitag, Sportausschussvorsitzende im Deutschen Bundestag, stufen die Entscheidung der WADA als kritisch ein und räumen ein Handeln für die Leichtathletik ein. Bitte lesen Sie hier Einzelheiten bei der IAAF, der EAA und auf ran.de. Russland klagt nun gegen die Sperre der IAAF.

 

   

 

Einen erneuten Hinweis gab die NADA in der vergangenen Woche zu Dopingfallen in Nahrungsmitteln. Vor dem Hintergrund des unbeabsichtigten Dopings nach der Aufnahme von Fleisch in China und Mexiko warnt sie weiterhin vor Clenbuterol-Kontaminationen in Nahrungsmitteln und verweist auf folgenden Link.

 

   

 

Während der Weltmeisterschaften der Senioren, die dieses Jahr in Malaga stattfanden, wählte das Council der World Master Athletics (WMA) das neue Präsidium mit Margit Jungmann als Präsidentin an der Spitze. Einzelheiten veröffentlichte die WMA auf ihrer Webseite.

Für alle Masterathleten unter den Leserinnen und Lesern des DLV-Anti-Doping-Newletters und Athleten und Athletinnen, die an den Hallen-Weltmeisterschaften 2019 in Torun (Polen) teilnehmen, möchten wir darauf hinweisen, dass die WMA unter dem Vorsitz von Steve Peters mit Carole Filer eine neue TUE-Koordinatorin in das WADA-Anti-Doping-Komitee berufen hat. Kontaktdaten für den Fall eines Antrags auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag) für Masterathleten finden Sie hier.

 

   

 

Als Ergebnis eines neunmonatigen Projekts, das von der Athletics Integrity Unit (AIU) mit Unterstützung der International Athletics Foundation (IAF) und der Lancet Group East Africa finanziert wird, hat die WADA das Dopingkontrolllabor Nairobi als erste derartige Einrichtung für Ostafrika zugelassen. Ab August 2018 wird das spezielle Anti-Doping-Labor in Nairobi Blutanalysen durchführen, um das Programm Athlete Biological Passport (ABP) der AIU sowie andere in diesem Bereich tätige Anti-Doping-Programme wie das der Anti-Doping-Agentur Kenias (ADAK) zu unterstützen. Lesen Sie hier mehr und bei Deutschlandfunk.

 

   

 

Diese Frage stellte Deutschlandfunk Kultur Dr. Robert Margerie, Facharzt für innere Medizin und Anti-Doping-Beauftragter des Landessportbundes Berlin. Bitte lesen Sie hier oder hören Sie sich das Interview an.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competitions 2018, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmeregelung (TUE)DLV: Medizinische Ausnahmeregelung (TUE)

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