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Anti-Doping-Newsletter vom (01.02.2017)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 02/2017

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

 

  • IAAF veröffentlicht List of International Competitions 2017
  • TUE-Anträge in Verbindung mit der IAAF-List of International Competitions 2017
  • NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2017
  • Aktualisierung des NADA-Standards für Dopingkontrollen und Ermittlungen
  • Nachtests der Dopingproben der WM 2009 in Berlin
  • Dopingvorwürfe gegen Russland
  • WADA zum Thema Wistleblower
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

 

 

IAAF veröffentlicht List of International Competitions 2017

 

 

Die IAAF-List of International Competitions – eine für jeden aktiven Leichtathleten wichtige Auflistung von Leichtathletik-Veranstaltungen, die es zu beachten gilt! Die IAAF hat die für das Jahr 2017 gültige List of International Competitions 2017 zwischenzeitlich veröffentlicht.

Als Leser werden Sie sich möglicherweise fragen „Ich möchte lediglich beim Mustermann-Marathon in Musterhausen starten, warum sollte ich diese Liste beachten?!“ Gemäß der IAAF-Anti-Doping-Regulations ist ein Athlet, der Mitglied des IAAF-Registered Testing Pools oder ein Athlet, der an Internationalen Wettkämpfen im Sinne der IWR-Regel 35.9 teilnimmt, als Internationaler Athlet zu sehen. Er unterliegt also bei der Teilnahme an unten genannten Veranstaltungen den TUE-Regeln der IAAF. Zu den von der IAAF festgelegten Wettkämpfen gehören laut dieser Regel

a) Veranstaltungen der Welt-Leichtathletik-Serien
b) Internationale Einladungssportfeste nach Regel 1.1 (e)
c) IAAF-Permit-Meetings
d) IAAF-Label-Straßenläufe
e) andere internationale Veranstaltungen, die das IAAF-Council auf Empfehlung der Medizinischen und Anti-Doping-Kommission festlegen kann.

In der IAAF-List of International Competitions 2017 sind diese Veranstaltungen aufgeführt.

 

 

TUE-Anträge in Verbindung mit der IAAF-List of International Competitions 2017

 

 

Auf die Frage „Ich nehme Medikamente – brauche ich eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)!?“ ist die Beachtung der oben angesprochenen IAAF-Liste von großer Wichtigkeit, um den Verdacht eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Athletinnen und Athleten, unabhängig von einer Testpoolzugehörigkeit, sollten deshalb vor der Teilnahme an einem Leichtathletik-Wettkampf immer unter Hinzunahme der aktuellen oben genannten IAAF-List of International Competitions prüfen, welche Anti-Doping-Organisation für sie Ansprechpartner bezüglich einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung (TUE) ist. Detaillierte Einzelheiten zu dem gesamten Thema finden Sie auf der Webseite der NADA und auf der DLV-Webseite.

 

   

 

Auch in diesem Jahr hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) die NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2017 veröffentlicht. Neben der Medizinischen Datenbank NADAmed und der NADA-Medicard ist die NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente ein wichtige Begleiter für Athletinnen und Athleten in Bezug auf erlaubte Medikamente bzw. erlaubte und verbotene Substanzen. Smartphone-Benutzer finden sie auch auf der NADA-App. Unabhängig von elektronischen Medien können Sie als Athletin/Athlet, Eltern, Trainer oder Vereinsinteressierter auch Printversionen mit dem Bestellformular bei der NADA erwerben.

 

 

Aktualisierung des NADA-Standards für Dopingkontrollen und Ermittlungen

 

 

Zum Jahreswechsel hat die Welt Anti Doping Agentur (WADA) eine Aktualisierung des International Standard for Testing and Investigations (ISTI) veröffentlicht. In Umsetzung der WADA-Regularien und für ihren Zuständigkeitsbereich stellt die NADA die deutsche Übersetzung des Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen der NADA (Stand 1. Januar 2017) auf ihrer Webseite zur Verfügung.

 

 

Nachtests der Dopingproben der WM 2009 in Berlin

 

 

Dieser Forderung des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) kommt der Weltverband IAAF nach und hat die nachträgliche Analyse von Dopingproben, die anlässlich der Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2009 in Berlin genommen wurden, angeordnet. Lesen Sie hier Einzelheiten.

 

 

Dopingvorwürfe gegen Russland

 

 

Wegen nachgewiesenem systematischen Doping wurde der Russische Leichtathletik-Verband RUSAF am 17. Juni 2016 von der IAAF suspendiert und von den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro 2016 ausgeschlossen. Nach der russischen Wistleblowerin Yuliya Stepanova meldete sich ein weiterer russischer Athlet zu Wort. Die ARD strahlte hierzu am 22. Januar 2017 ein Interview mit dem Leichtathleten Andrey Dimitriev aus. Sehen Sie hier das Interview.

Auch aufgrund der Aussagen von Andrey Dimitriev kommt für den Deutschen Leichtathletik-Verband eine Aufhebung der Suspendierung Russlands nicht in Frage. Lesen Sie ein Statement des DLV-Präsidenten Dr. Clemens Prokop sowie ein Interview im ARD-Morgenmagazin.

 

 

WADA zum Thema Wistleblower

 

 

Der Generaldirektor der WADA Olivier Niggli erklärt im ARD-Interview, wie mit Doping-Whistleblowern zukünftig umgegangen werden soll. Sehen Sie hier das ARD-Interview von Hajo Seppelt.

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass...

... bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF-List of International Competitions 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.

Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen Internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
 
Weiterführende Details auf der DLV-Webseite, NADA-Webseite und im Anti-Doping-Bereich...

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