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Anti-Doping-Newsletter vom (02.04.2018)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 04/2018

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
  • IAAF droht: EM in Berlin ganz ohne russische Leichtathleten
  • Thema: Falsche Dopingkontrolleure
  • Neuer WADA-Standard für Code Compliance by Signatories
  • Doping-Präventionsarbeit im DLV
  • Berlinger stellt Produktion der Testflaschen für Dopingproben ein
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen

Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

   

 

Mit dieser Überschrift und dem folgenden Artikel informierte die Süddeutsche Zeitung über den Beschluss des Councils des Internationalen Leichtathletik-Verbands IAAF während seiner Sitzung Anfang März 2018 in Birmingham (Großbritannien). Sollten die Anforderungen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) weiterhin nicht erfüllt werden, kündigte die IAAF an, weitere Maßnahmen bei der nächsten Council-Sitzung im Juli 2018 zu diskutieren. Ob die russische Mannschaft bei den Leichtathletik-Europameisterschaften, die vom 7. bis 12. August 2018 in Berlin stattfinden, an den Start gehen dürfen, ist demnach noch offen.

 

 

Thema: Falsche Dopingkontrolleure

 

 

Wie Sie sicher in den vergangenen Wochen der Presse entnehmen konnten, gab es in Kenia einen Fall von falschen Dopingkontrolleuren, die Athleten im Training kontrollieren wollten. Wir nehmen diesen Bericht inhaltlich nicht weiter auf, sondern möchten Ihnen die wichtigsten Punkte aufzeigen, auf die Sie bei einer Trainingskontrolle achten sollten und die gewährleisten, dass es sich um von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) oder einer anderen berechtigten Organisation beauftragte Dopingkontrolleure handelt:

Gemäß NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen (Stand: 1. Januar 2017) verfügt das Personal zur Probenahme über eine offzielle Bevollmächtigung, die von der NADA ausgestellt wird. Die Kontrolleure tragen außerdem ein zusätzliches Ausweispapier mit ihrem Namen und Foto (d. h. Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweispapier) bei sich, auf dem darüber hinaus auch die Gültigkeit des Ausweises vermerkt ist. Haben Sie dennoch Zweifel, nutzen Sie die Möglichkeit und setzen Sie sich telefonisch mit der NADA in Verbindung! Dort wird schnell und unkompliziert die Identität des genannten Kontrolleurs geprüft.

 

   

 

Ab dem 1. April 2018 erhält der neue WADA-Standard für Code Compliance by Signatories (ISCCS) Gültigkeit. Mit Gültigkeit des neuen Standards ist der WADA die rechtliche Grundlage gegeben, Länder, die gegen die Regeln verstoßen, zu sanktionieren. Auch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) begrüßt diesen Schritt. Bitte lesen Sie hier Einzelheiten. Den neuen WADA-Standard finden Sie hier.

 

 

Doping-Präventionsarbeit im DLV

 

 

Aktiv hat die Saison 2018 im Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) in Sachen Doping-Prävention begonnen. So haben sich die DLV-Jugendbotschafter Dopingprävention während des Jugendbildungswochenendes im März in Kienbaum getroffen, um sich für ihre weitere Arbeit auszutauschen. Unterstützt wurde das Meeting durch Thomas Berghoff (NADA), der die Teilnehmer in Form eines Workshops im Rahmen der Aktion GEMEINSAM GEGEN DOPING über aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen informierte.

Auch der DLV-Anti-Doping-Infopoint, der wieder unter Leitung von Dr. Gerd E. Pfeiffer während der Deutschen Hallenmeisterschaften der Senioren in Erfurt seinen Platz hatte, wurde von Besuchern und Athleten über zwei Veranstaltungstage rege in Anspruch genommen. Sowohl in Gesprächen als auch über Anschauungsmaterialien bzw. über Printmaterialien gab es die Gelegenheit, sich zu informieren. Sollten Sie als Leserin bzw. Leser an dem Thema Seniorensport – Anti-Doping interessiert sein, finden Sie hier viele wichtige Informationen.

 

 

Berlinger stellt Produktion der Testflaschen für Dopingproben ein

 

 

Das Schweizer Unternehmen Berlinger Group, dessen Dopingkontrollmaterialien für Urin- und Blutproben bei den Trainings- und Wettkampfkontrollen durch die NADA bisher zum Einsatz kamen, wird seine Produktion von Urinflaschen für Dopingproben einstellen. Dies teilten das Unternehmen aus Zürich und die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) mit. Lesen Sie hier einen Bericht des Spiegel sowie die Mitteilung des Unternehmens und eine Stellungnahme der NADA.

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass:

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2018, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

Weiterführende Details: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) | DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)

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