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Anti-Doping-Newsletter vom (01.12.2021)

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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS I. Quartal 2022 für alle Athlet*innen des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Wichtige Information zur Anwendung von Kortison/Glukokortikoiden gem. WADA-Verbotsliste 2022 ab 01.01.2022
  • Doping Russland - Russland bleibt suspendiert
  • Athletenvertreter fordern unabhängige WADA
  • IOC legt neue Transgenderrichtlinien vor
  • In eigener Sache – Förderung für Vereinsprojekte zur Integration und Anti-Diskriminierung
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Liebe Leserinnen und Leser,

bevor wir Ihnen mit dem letzten Anti-Doping-Newsletter des Jahres 2021 weitere wichtige und interessante Informationen zum Thema Anti-Doping geben, möchten wir die Gelegenheit nutzen, Ihnen eine schöne Adventszeit und ein besinnliches Weihnachtsfest zu wünschen! Trotz, oder gerade wegen der nach wie vor schwierigen, pandemiebedingten Umstände: Kommen Sie gut in das Neue Jahr und bleiben Sie gesund!

Ihr

DLV-Referat Anti-Doping

 

   

 

Mit Ablauf des vierten Quartals 2021 im Dezember steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathletinnen und -athleten bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das I. Quartal 2022 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP) und World Athletics Road Running Testing Pool (WA-RRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das I. Quartal 2022 müssen

                                     bis spätestens Mittwoch, 15. Dezember 2021

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das I. Quartal 2022 müssen

                                     bis spätestens Samstag, 25. Dezember 2021

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athletinnen und Athleten des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

 

   

 

Kortison ist einer von vielen Wirkstoffen aus der Gruppe der Glukokortikosteroide, kurz auch Glukokortikoide genannt, die in der Medizin – künstlich hergestellt – häufig als Medikamente eingesetzt werden. Die medizinische Einsatzbereiche sind vielfältig, da grundsätzlich alle entzündlichen Erkrankungen im Körper mit Kortison behandelt werden und somit zur Gesundung beitragen können. Im Anti-Doping-Regelwerk des Sports ist die Anwendung von Glukokortikoiden besonders komplex und stehen in besonderen Anwendungsformen auf der WADA-Verbotsliste. Aufgrund der Dringlichkeit möchten wir heute nochmals auf die Änderungen in der WADA-Verbotsliste 2022, die ab 01.01.2022 gültig ist, hinweisen. Um positive Befunde aufgrund einer Dopingkontrolle zu vermeiden, achten Sie bitte, gerade wenn Sie wegen einer erforderlichen Behandlung Medikamente benötigen, auf Folgendes:

  • Ab 01.01.2022 sind alle Arten von Injektionen von Glukokortikoiden (WADA-Verbotsliste 2022, S9. Glucocorticoide) innerhalb von Wettkämpfen verboten. Dies betrifft beispielsweise intraartikuläre (= in eine Gelenkhöhle), intramuskuläre (= in einen Muskel), intravenöse (= in eine Vene), peritendinöse (= an eine Sehne) und subkutane (= unter die Haut) Injektionen. Bislang waren nur die orale, rektale, intravenöse und intramuskuläre Verabreichung von Glukokortikoiden innerhalb von Wettkämpfen verboten. Erläuterungen zu der Neuregelung sind in der „Summary of Major Modifications and Explanatory Notes“ zur Prohibited List 2022. Zudem sind dort Auswaschzeiten für die einzelnen Glukokortikoid-Wirkstoffe und die unterschiedlichen Verabreichungsarten vorgegeben. Um das Risiko positiver Analyseergebnisse für Glukokortikoide innerhalb von Wettkämpfen zu reduzieren, sollten Athleten*innen zwischen medizinischen Behandlungen mit Glukokortikoiden und Wettkämpfen mindestens die hier angegebenen Auswaschzeiten einhalten. Zudem wird klargestellt, dass die oromukosale, bukkale, gingivale und sublinguale Verabreichung von Glukokortikoiden innerhalb von Wettkämpfen verboten ist, da diese Verabreichungsarten zur oralen Verabreichung zählen.
Auch das WADA-Factsheet zum Umgang mit Glukokortikoiden „GCCs Athlete and ASP“ kann unterstützen. Es richtet sich an Athleten*innen und deren Betreuungspersonal und beinhaltet die wichtigsten Basisinformationen.

Bitte beachten Sie diese Hinweise in Bezug auf die Anwendung von Glukokortikoiden und informieren Sie Ihren/Ihre Arzt/Ärztin über diese Änderungen, sollte bei Ihnen eine Behandlung mit Glukokortikoiden erforderlich sein! Machen Sie ihn/sie auf die o. g. Unterlagen „GCCs Athlete and ASP“, „Summary of Major Modifications“ and „Explantory Notes“, die die Tabelle mit sogenannten Auswaschzeiten beinhaltet, aufmerksam. Sollten Sie oder Ihr Arzt hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Ressort Medizin der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), Heussallee 38, 53113 Bonn, Telefon: +49 228 812 92-132, E-Mail: medizin@nada.de in Verbindung.

Die NADA wird in Kürze nähere Informationen zu diesem Thema auf www.nada.de veröffentlichen.

 

   

 

Mit Beschluss des 53. Kongresses des Internationalen Leichtathletik-Verbands World Athletics (WA) Mitte November bleibt der Russische Leichtathletik-Verband RUSAF weiterhin suspendiert. Dies teilte WA auf ihrer Webseite mit. Bitte lesen Sie hier Einzelheiten von Zeitonline.

 

   

 

Vier Athletenvertretungen (Athleten Deutschland, Athletics Association, International Swimmers’ Alliance, Organisation Global Athlete) fordern in einem offenen Brief nationale Regierungen auf, sich für eine gleichberechtigte und unabhängige Athletenvertretung in der WADA einzusetzen. Bitte lesen Sie hier Einzelheiten in faz.net sowie den offenen Brief auf der Webseite von Athleten Deutschland e. V.

 

   

 

Im Rahmen eines neuen Konzepts zu „Fairness, Inkusion und Nicht-Diskriminierung auf der Basis von Geschlechts-Identität und Geschlechter-Variationen“ legte das Internationale Olympische Komitee (IOC) neue Transgenderrichtlinien vor. Vorgesehen ist ab März 2022 eine Abkehr von allgemeingültigen Vorgaben hin zu flexiblen Richtlinien mit der Maßgabe, dass jeder Weltsportverband selbst über die Teilnahme von Transgender-Athleten und -Athletinnen entscheiden kann. Zehn Prinzipien sollen sicherstellen, dass faire Zugangsregeln vor allem in Frauen-Wettbewerben unter Beachtung der Rechte aller Betroffenen eingeführt werden. Bitte lesen Sie hierzu einen Bericht der Tagesschau sowie von faz.net. Der Internationale Leichtathletik-Verband World Athletics hält laut des Präsidenten Sebastian Coe an seinen bisherigen Regeln fest, teilt aber die Notwendigkeit, dass alle Regeln im Rahmen der Menschenrechte sein müssten.

 

   

 

Gehören Sie einem Leichtathletik-Verein an, der bereits in diesem Thema aktiv ist oder darüber nachdenkt, ein Projekt zum Thema Integration/Anti-Diskriminierung in Angriff zu nehmen? Der DLV fördert Vereinsprojekte zur Integration und Anti-Diskriminierung! Bewerben dürfen sich Leichtathletik-Vereine aus Deutschland, die bereits laufende Projekte zu diesem Thema verfolgen, aber auch Vereine, die mit den Fördermitteln neue Projektansätze erschließen wollen. Die Prämierung der Projekte beläuft sich auf insgesamt 6.000 Euro (1. Platz: 3.000 €, 2. Platz: 2.000 €, 3. Platz 1.000 €). Die Bewerbung muss bis zum 20. Dezember 2021 eingegangen sein. Die genauen Infos zur Bewerbung und den dazu nötigen Unterlagen gibt es hier. Als Ansprechpartnerin für dieses Projekt steht Bianca Zöller unter der E-Mail-Adresse: bianca.zoeller@leichtathletik.de oder der Telefonnummer 06151/7708-63 zur Verfügung. Bewerben Sie sich mit Ihrem Verein!

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur Innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet*innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions 2021 der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist! Aufgrund der aktuellen Situation weisen wir darauf hin, dass die World Athletics List of International Competitions 2021 zurzeit nicht regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Bitte kontrollieren Sie deshalb auf der Homepage der World Athletics im Kalender, ob die von Ihnen gesuchte Veranstaltung stattfindet.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

 

 


 

 

              


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