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Anti-Doping-Newsletter vom (01.08.2022)

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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • NADA-Web-Seminar „Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)“ am 24. August 2022
  • NADA - Abschluss des Dried Blood Spot-Remote-Forschungsprojektes
  • WADA - Geld für Whistleblower im Kampf gegen Doping
  • Nahrungsergänzungsmittel NEM
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Team Anti-Doping

 

 

NADA-Web-Seminar „Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)“ am 24. August 2022

 

 

Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athletinnen und Athleten für den Einsatz verbotener Substanzen und Methoden nach dem Welt Anti-Doping Code (WADC) eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen. Teilnehmer*innen erfahren u. a. mehr zum Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, das weltweit im Internationalen Standard geregelt ist. Weiteres und den Link zur kostenlosen Teilnahme finden Sie hier.

 

 

NADA – Abschluss des Dried Blood Spot-Remote Forschungsprojekts

 

 

Mit Mitteilung Ende Juni 2022 informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) über den Abschluss des sechsmonatigen Forschungsprojekts „Dried Blood Spot Remote“ (DBS-Remote). Ziel der Fortführung der DBS-Dopingkontrollen war unter anderem eine Dopingkontrolle im sogenannten Remote-Verfahren, also Dopingkontrollen, die sicher und ohne unmittelbaren Kontakt zwischen Kontrollpersonal und Athleten*innen durchzuführen sind. Lesen Sie hier die Einzelheiten in der NADA-Information. Diese Ergebnisse wird die NADA in die aktuelle Konsultationsphase des „International Standard for Testing and Investigations“ (ISTI) 2023 bei der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) einbringen, um auch die Möglichkeit der Remote-Probenahme als ergänzendes Tool künftig zu ermöglichen. Aktuell sind Remote-Kontrollen nicht Teil des Anti-Doping-Regelwerks und somit nicht justiziabel.

 

 

WADA - Geld für Whistleblower im Kampf gegen Doping

 

 

Für die Weitergabe ihres Insiderwissens will die Welt Anti Doping Agentur (WADA) Whistleblower künftig finanziell belohnen, um Dopingsünder dingfest zu machen. Hierüber berichtete www.tageschau.de in folgender Information.

 

 

Nahrungsergänzungmittel (NEM)

 

 

Wie wir im DLV-Anti-Doping-Newsletter 5.2022 und 6.2022 informierten zeigte eine Umfrage im Rahmen eines WADA-Forschungsprojekts, dass Nahrungsergänzungsmittel (NEM) von den meisten Befragten als „größtes Problem“ zu dem Thema „Dopinganfälligkeit von Athleten*innen“ angegeben wurde.
Zusätzlich zu den Aktivitäten und Informationen zu NEM auf GEMEINSAM GEGEN DOPING möchten wir auf einen interessanten Artikel von www.infranken.de hinweisen, der unseres Erachtens auch sehr viele Allgemeininformationen zu Nahrungsergänzungsmittel aufweist.

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur Innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet*innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! 
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

 

 
 

 

            


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