Von:                                DLV Anti-Doping <newsletter@leichtathletik.de>

Gesendet:                       Sonntag, 1. Januar 2023 11:01

An:                                  lutter-baumann@hhlv.de

Betreff:                           ANTI-DOPING-NEWSLETTER 01/2023

 


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Anti-Doping-Newsletter vom (01.01.2023)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 01/2023

 

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Information an DLV-Kader- und Testpoolathleten*innen zur Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2023
  • NADA veröffentlicht die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2023
  • Olympische Spiele 2012 London - Re-Analyse der Proben abgeschlossen
  • „Die Bedeutung von Blut für Dopingkontrollen im Sport“
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Team Anti-Doping

 

 

Information an DLV-Kaderathleten*innen zur Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2023

 

 

 

Im Anti-Doping-Newsletter 10.22 hatten wir über die DLV-Kaderbildung 2022/2023 und den Kaderstatus in Verbindung mit der Testpoolzugehörigkeit für das Jahr 2023 informiert. Diese Informationen sind für Athletinnen und Athleten der DLV-Bundeskader und der damit zusammenhängenden Testpools äußerst wichtig. Da die Testpoolzugehörigkeit 2023 am 1. Januar 2023 beginnt, möchten wir nochmals auf die Einzelheiten eingehen, die Sie auch jederzeit auf der DLV-Webseite im Bereich Anti-Doping/TestpoolsMeldepflichten nachlesen können. Die aktuell berufenen Athletinnen und Athleten wurden durch den DLV, die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und die Athletics Integrity Unit (AIU) im Dezember 2022 über ihre Aufnahme und ihre Aufgaben als Testpoolathletin bzw. -athlet per E-Mail informiert.

World Athletics International Registered Testing Pool (WA-RTP)
Über die Aufnahme von Athletinnen und Athleten in den International Registered Testing Pool der World Athletics (WA-RTP) entscheidet ausschließlich World Athletics. Ansprechpartner für alles Weitere ist die Athletics Integrity Unit (AIU). Alle Athleten*innen, die in den WA-RTP aufgenommen wurden, werden im Anschluss von der AIU über die Aufnahme informiert. Auch für den Fall, dass die Mitgliedschaft im WA-RTP aufgehoben werden sollte, informiert ausschließlich die AIU. Die AIU veröffentlicht den aktuellen WA-RTP auf ihrer Webseite und unterstützt die internationalen Athletinnen und Athleten mit hilfreichen Informationen und Webseminaren zum Umgang ihrer Rechte und Pflichten als WA-RTP-Athlet/in auf ihrer
Webseite.

Sollte die aktive Laufbahn im Bundeskader eines/einer WA-RTP-Athlet*in beenden werden, muss sie/er dies gegenüber der AIU, der NADA und dem DLV mit dem AIU-Formular
„Notice of Removal from International Registered Testing Pool“ schriftlich erklären.

NADA-Testpools
Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools,

  • den Registered Testing Pool (NADA-RTP),
  • den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
  • den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP).

Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader in Verbindung mit den Testpoolkriterien gemäß des NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen und weiteren Einstufungskriterien der NADA. Die Pflichten der Testpool-Athletinnen und -athleten richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader.

Wurde eine Athletin/ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört sie/er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern sie/er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte die Athletin/der Athlet ihre/seine aktive Laufbahn beenden, muss sie/er dies gegenüber dem DLV mit dem
„NADA-Rücktrittsformular“ schriftlich erklären, der dann dafür sorgt, dass die Athletin bzw. der Athlet bei der NADA aus dem Testpool entlassen wird.

Athletinnen und Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

Athletinnen/Athleten des NADA-ATP unterliegen zwar keiner direkten Abmeldepflicht, sie sind allerdings verpflichtet, die NADA stets über ihre aktuellen Adressdaten inkl. Telefonnummer sowie mit einem aktuellen Wochenplan ihrer Trainingszeiten zu informieren. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür jedoch nicht erforderlich. Die Abgabe der Informationen geschieht mit dem Formular „Athleten-Meldeformular für den ATP“, das Mitglieder des ATP auf der
NADA-Webseite als Download finden.

 

 

NADA veröffentlicht die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2023

 

 

 

Turnusgemäß hat die NADA im Dezember d. J. die WADA-Verbotsliste 2023 ins Deutsche übersetzt und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die Verbotsliste tritt am 1. Januar 2023 in Kraft, bitte beachten Sie, dass die bisherige Verbotsliste bis zum 31.12.22 gültig ist. Die Verbotsliste 2023 sowie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zum Vorjahr finden Sie auf den Webseiten der NADA und des DLV.

 

 

Olympische Spiele 2012 London – Re-Analyse der Proben abgeschlossen

 

 

 

Dies und weitere Einzelheiten teilte die International Testing Agency (ITA), die vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) mit der nachträglichen Analyse der Dopingproben der Olympischen Spiele 2012 beauftragt wurde, mit. Nachträglich wurden 73 Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen geahndet. Dabei sei es zur Aberkennung von 31 Medaillen gekommen und insgesamt zur Neuvergabe von 46 olympischen Medaillen in vier Sportarten. Bitte lesen Sie im Artikel der Süddeutschen Zeitung weitere Einzelheiten.

 

 

„Die Bedeutung von Blut für Dopingkontrollen im Sport“

 

 

 

Diesen Bericht, den das Institut für Biochemie der Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS) im November 2022 veröffentlichte, möchten wir interessierten Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten. Erörtert wird die Bedeutung von Blut für Dopingkontrollen im Sport - sowohl im Hinblick auf Blutdoping als auch als unverzichtbare Probenmatrix. Bitte gehen Sie über die Webseite der DSHS, wo sie sich den Artikel „Blood in Sports Drug Testing: Biological Matrix and Doping Agents“ downloaden können.

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur Innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der
DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet*innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist!
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

 

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