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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 01/2023
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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter
finden Sie folgende Themen:
- Information
an DLV-Kader- und Testpoolathleten*innen zur Testpoolzugehörigkeit –
Erläuterungen für das Jahr 2023
- NADA
veröffentlicht die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2023
- Olympische
Spiele 2012 London - Re-Analyse der Proben abgeschlossen
- „Die
Bedeutung von Blut für Dopingkontrollen im Sport“
- Antrag
auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping
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Information an DLV-Kaderathleten*innen
zur Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2023
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Im Anti-Doping-Newsletter
10.22 hatten wir über die DLV-Kaderbildung 2022/2023 und den
Kaderstatus in Verbindung mit der Testpoolzugehörigkeit für das Jahr 2023
informiert. Diese Informationen sind für Athletinnen und Athleten der
DLV-Bundeskader und der damit zusammenhängenden Testpools äußerst
wichtig. Da die Testpoolzugehörigkeit 2023 am 1. Januar 2023 beginnt,
möchten wir nochmals auf die Einzelheiten eingehen, die Sie auch
jederzeit auf der DLV-Webseite im Bereich Anti-Doping/TestpoolsMeldepflichten nachlesen können. Die aktuell berufenen
Athletinnen und Athleten wurden durch den DLV, die Nationale Anti Doping
Agentur (NADA) und die Athletics Integrity Unit (AIU) im Dezember 2022
über ihre Aufnahme und ihre Aufgaben als Testpoolathletin bzw. -athlet
per E-Mail informiert.
World Athletics
International Registered Testing Pool (WA-RTP)
Über die Aufnahme von Athletinnen und Athleten in den International
Registered Testing Pool der World Athletics (WA-RTP) entscheidet
ausschließlich World Athletics. Ansprechpartner für alles Weitere ist die
Athletics Integrity Unit (AIU). Alle Athleten*innen, die in den WA-RTP
aufgenommen wurden, werden im Anschluss von der AIU über die Aufnahme
informiert. Auch für den Fall, dass die Mitgliedschaft im WA-RTP
aufgehoben werden sollte, informiert ausschließlich die AIU. Die AIU
veröffentlicht den aktuellen WA-RTP auf ihrer Webseite und unterstützt
die internationalen Athletinnen und Athleten mit hilfreichen
Informationen und Webseminaren zum Umgang ihrer Rechte und Pflichten als
WA-RTP-Athlet/in auf ihrer Webseite.
Sollte die aktive Laufbahn im Bundeskader eines/einer WA-RTP-Athlet*in
beenden werden, muss sie/er dies gegenüber der AIU, der NADA und dem DLV
mit dem AIU-Formular „Notice of Removal from International Registered
Testing Pool“ schriftlich erklären.
NADA-Testpools
Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools,
- den
Registered Testing Pool (NADA-RTP),
- den
Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
- den
Allgemeinen Testpool (NADA-ATP).
Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools
entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den
DLV-Bundeskader in Verbindung mit den Testpoolkriterien gemäß des NADA-Standard für Dopingkontrollen
und Ermittlungen und weiteren Einstufungskriterien der NADA.
Die Pflichten der Testpool-Athletinnen und -athleten richten sich
ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der
Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader.
Wurde eine Athletin/ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört sie/er
diesem Testpool jeweils vom 1.
Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern sie/er
nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte die
Athletin/der Athlet ihre/seine aktive Laufbahn beenden, muss sie/er dies
gegenüber dem DLV mit dem „NADA-Rücktrittsformular“ schriftlich erklären, der dann dafür
sorgt, dass die Athletin bzw. der Athlet bei der NADA aus dem Testpool
entlassen wird.
Athletinnen und
Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten
Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre
Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich
ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur
Verfügung stehen.
Für Mitglieder des
NADA-NTP entfällt die Angabe des 60minütigen
Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für
sie Pflicht.
Athletinnen/Athleten
des NADA-ATP unterliegen zwar keiner direkten
Abmeldepflicht, sie sind allerdings verpflichtet, die NADA stets über
ihre aktuellen Adressdaten inkl. Telefonnummer sowie mit einem aktuellen
Wochenplan ihrer Trainingszeiten zu informieren. Ein Zugang zu ADAMS ist
hierfür jedoch nicht erforderlich. Die Abgabe der Informationen geschieht
mit dem Formular „Athleten-Meldeformular für den ATP“, das Mitglieder des
ATP auf der NADA-Webseite als Download finden.
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NADA veröffentlicht die deutsche
Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2023
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Turnusgemäß hat die
NADA im Dezember d. J. die WADA-Verbotsliste 2023 ins Deutsche übersetzt
und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Die Verbotsliste tritt am 1.
Januar 2023 in Kraft, bitte beachten Sie, dass die bisherige Verbotsliste
bis zum 31.12.22 gültig ist. Die Verbotsliste 2023 sowie eine
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zum Vorjahr finden Sie auf den
Webseiten der NADA und des DLV.
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Olympische Spiele 2012 London –
Re-Analyse der Proben abgeschlossen
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Dies und weitere
Einzelheiten teilte die International Testing Agency (ITA), die vom
Internationalen Olympischen Komitee (IOC) mit der nachträglichen Analyse
der Dopingproben der Olympischen Spiele 2012 beauftragt wurde, mit.
Nachträglich wurden 73 Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen geahndet.
Dabei sei es zur Aberkennung von 31 Medaillen gekommen und insgesamt zur
Neuvergabe von 46 olympischen Medaillen in vier Sportarten. Bitte lesen
Sie im Artikel der Süddeutschen Zeitung
weitere Einzelheiten.
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„Die Bedeutung von Blut für
Dopingkontrollen im Sport“
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Diesen Bericht, den
das Institut für Biochemie der Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS) im
November 2022 veröffentlichte, möchten wir interessierten Leserinnen und
Lesern nicht vorenthalten. Erörtert wird die Bedeutung von Blut für
Dopingkontrollen im Sport - sowohl im Hinblick auf Blutdoping als auch
als unverzichtbare Probenmatrix. Bitte gehen Sie über die Webseite der
DSHS, wo sie sich den Artikel „Blood in Sports Drug Testing: Biological
Matrix and Doping Agents“
downloaden können.
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Antrag auf Medizinische
Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung
teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung
(TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich
vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur Innerhalb
des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor
dem Wettkampf beantragt werden.
Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur
Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle
Athlet*innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit
– darauf achten, dass
- bei
der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen
World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu
stellen ist!
- Handelt
es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der
Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA)
mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die
Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils
angeglichen sind.
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