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Anti-Doping-Newsletter 2/24
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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: - NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2024
- NADA-Webseminar Digitale Anti-Doping-Schulung für Ärzt:innen am 6. März 2024
- NADA-Doping-Prävention – GEMEINSAM GEGEN DOPING
- Tramadol – Sportschau thematisiert Medikamenten-Abhängigkeit
- In eigener Sache – Bundesfreiwilligendienst im Deutschen Leichtathletik-Verband
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine gute Zeit wünscht Ihnen Ihr DLV-Team Anti-Doping
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NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2024
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Turnusgemäß hat die NADA die NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2024 veröffentlicht. Die "Beispielliste zulässiger Medikamente" bietet Athletinnen und Athleten, Trainer:innen, Eltern und Betreuer:innen eine große Auswahl erlaubter Medikamente, mit denen eine dopingfreie Behandlung gängiger Beschwerden und Krankheiten möglich ist und deren Gebrauch mit den Anti-Doping-Bestimmungen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) vereinbar ist. Neben der "Beispielliste zulässiger Medikamente" ist auch die Medizinische Datenbank NADAmed ein wichtiger Begleiter in Bezug auf erlaubte Medikamente bzw. erlaubte und verbotene Substanzen.
Die digitale Beispielliste finden Sie auf der NADA-Webseite, in der App NADA2go sowie als PDF-Dokument im Downloadbereich. Die gedruckte Beispielliste können Sie zeitnah über das Formular auf der NADA-Website kostenfrei bestellen.
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NADA-Webseminar Digitale Anti-Doping-Schulung für Ärzt:innen am 6. März
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Für interessierte Ärztinnen und Ärzte bietet die NADA eine weitere digitale Anti-Doping-Schulung am Mittwoch, 06.03.24 an. Inhaltlich werden alle Interessierten u. a. über die aktuelle WADA-Verbotsliste sowie zur Medizinischen Ausnahmegenehmigung informiert. Die Schulung ist kostenfrei. Sollten Sie Verbandsärztin bzw. -arzt sein, wird Ihre Teilnahme als Nachweis zur Fortbildung von Verbandsärztinnen und Ärzten anerkannt. Melden Sie sich gerne bei der NADA an.
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NADA-Doping-Prävention: GEMEINSAM GEGEN DOPING
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Über den Relaunch der Präventionswebseite GEMEINSAM GEGEN DOPING und das damit verbundene Ziel, das Informationsangebot im Bereich der Dopingprävention weiter auszubauen, informierte die NADA im Januar 2024.
Mit dem Präventionsprogramm GEMEINSAM GEGEN DOPING unterstützt die NADA Athletinnen und Athleten sowie ihr sportliches Umfeld in ihrem Einsatz für saubere Leistung. Als elementarer Bestanteil der Anti-Doping-Arbeit werden Athletinnen und Athleten sowie deren Umfeld für die Anti-Doping-Thematik sensibilisiert. Lesen Sie auf der NADA-Webseite mehr über den Relaunch der Webseite und nutzen Sie als Athlet:in, Eltern, Trainer:in, Lehrer:in oder Anti-Doping-Beauftragte:r die Gelegenheit, sich über GEMEINSAM GEGEN DOPING zum Thema Doping-Prävention zu informieren.
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Tramodol: Sportschau thematisiert Medikamenten-Abhängigkeit
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Seit dem 1. Januar 2024 steht der Wirkstoff Tramadol auf der WADA-Verbotsliste. Wie wir bereits mehrfach informierten, ist Tramadol ein Arzneistoff aus der Gruppe der Opioide, wird zur Behandlung mäßig starker bis starker Schmerzen angewendet und ist im Wettkampf verboten. Auch die Sportschau hat sich mit der Frage „Was bringt das Tramadol-Verbot“ beschäftigt. Bitte lesen Sie auf der Webseite der Sportschau Meinungen, Fakten und Informationen.
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In eigener Sache: Bundesfreiwilligendienst im Deutschen Leichtathletik-Verband
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Auch über den DLV-Anti-Doping-Newsletter möchten wir die Gelegenheit nutzen, auf den Bundesfreiwilligendienst (BFD) im DLV hinzuweisen. Eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen werden im DLV-Referat Jugend organisiert und durchgeführt. Hier ist die BFD-Stelle, die zum 1. September 2024 angeboten wird, fest eingebunden und unterstützt sowohl in der Vorbereitung als auch in der Durchführung vor Ort. Dazu zählen u. a. die Deutschen Jugendmeisterschaften und Seminare insb. für junge engagierte Menschen. Zu den Aufgaben zählt auch die Organisation von verschiedenen Camps wie das FdL Fair-Play-Camp, das DM-Camp und das Jugendlager. Die Aufgaben reichen von der Hotelanfrage und Koordination der Anmeldung bis hin zur Planung des Rahmenprogramms und der Durchführung und Betreuung vor Ort.
Haben Sie Interesse an einem Freiwilligen Sozialen Jahr im Rahmen des BFD? Oder ist jemand in Ihrem Umfeld, der eine BFD-Stelle sucht? Dann erzählen Sie es gerne weiter!
Bitte lesen Sie hier die Einzelheiten – Bewerbungsschluss ist der 17. März 2024.
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Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2023 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.
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