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Anti-Doping-Newsletter 5/24
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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: - Cannabinoide im sportlichen Wettkampf weiterhin verboten
- NADA-Schulungen zu den Olympischen Spielen 2024 Paris für teilnehmende Athlet:innen
- WADA – Veröffentlichung des Reports „Testing Figures 2022“
- Strict Liability – der im Sport geltende Grundsatz
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine gute Zeit wünscht Ihnen Ihr DLV-Team Anti-Doping
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Cannabinoide im sportlichen Wettkampf weiterhin verboten
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Unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis, dem Cannabisgesetz (CanG) und nichtsynthetischem Tetrahydrocannabinol (THC), das am 1. April 2024 in Kraft trat, weist die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) dringend darauf hin, dass die Einnahme von Cannabinoiden im sportlichen Wettkampf nach den Vorgaben der weltweit gültigen Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) weiterhin verboten ist.
Für Athletinnen und Athleten bedeutet das:Der Nachweis von Cannabinoiden im Rahmen einer Wettkampfkontrolle stellt weiterhin einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen dar und wird im Sport sanktioniert. Aufgrund der langen Nachweisbarkeit von THC empfiehlt die NADA deshalb für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler ein genereller Verzicht auf Cannabis. Bitte lesen Sie hier die Originalmitteilung der NADA.
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NADA-Schulungen zu den Olympischen Spielen für teilnehmende Athlet:innen
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NADA schult Olympia-Teilnehmer:innen per e-Learning In Vorbereitung auf die Olympischen Spiele in Paris hat die NADA einen e-Learning-Kurs für alle potenziell teilnehmenden Athletinnen und Athleten entwickelt. Die Absolvierung des Kurses ist erstmalig nach den Vorgaben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) verpflichtend als Teilnahmevoraussetzung für die Olympischen Spiele in Paris. Zunächst betrifft die Verpflichtung alle Athlet:innen des Allgemeinen Testpools (ATP) der sogenannten Longlist. Inhaltlich erfahren die Absolvent:innen beispielsweise alles über spezifische Änderungen und Besonderheiten der Anti-Doping-Bestimmungen vor und während der Olympischen Spiele. Aber auch, wer sie während der Spiele testet und welche Besonderheiten bei Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUEs) in Paris vor Ort gelten. Wo der e-Learning-Kurs verfügbar ist und weitere Einzelheiten erfahren Sie hier. Das Anti-Doping-Web-Seminar "Clean Road to Paris" Zur weiteren Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2024 gibt die NADA allen teilnehmenden Athlet:innen die Möglichkeit, sich im Web-Seminar "Clean Road to Paris" über die Besonderheiten bei den Olympischen Spielen zu den Themen Meldepflichten, Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE), Dopingkontrollen, Ansprechpartner:innen und vieles mehr zu informieren. Das digitale Web-Seminar wird an drei Terminen angeboten, die Inhalte bauen nicht aufeinander auf und bieten somit eine terminliche Wahlmöglichkeit. Die Anmeldung erfolgt unter Nennung des Terminwunsches, Namens und der Sportart über prävention@nada.de und wird von der NADA mit Zusendung eines Einwahllinks bestätigt. Einzelheiten erfahren Sie hier. Ebenfalls vorbereitend informierte Ende April die NADA Interessierte mit dem Web-Seminar „Anti-Doping-Maßnahmen für Paris“. Die Aufzeichnung werden Sie zeitnah unter folgendem Link finden können.
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Statistik-Interessierte unter unseren Leserinnen und Lesern weisen wir auf den „Testing Figures Report 2022“ der WADA hin. Der Bericht ist ein umfassender Überblick über die im Jahr 2022 durchgeführten Dopingkontrollproben der WADA-akkreditierten bzw. zugelassenen Dopingkontrolllabors. Lesen Sie hier die Originalmeldung oder schauen Sie sich den Report direkt an.
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Strict Liability – der im Sport geltende Grundsatz
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Mit Sicherheit haben Sie als Leichtathletin bzw. als Leichtathlet diesen Ausdruck in Verbindung mit Doping – Anti-Doping schon einmal gehört oder gelesen. Strict Liability, in deutscher Übersetzung die „verschuldensunabhängige Haftung“, bedeutet im Sport, dass Athletinnen und Athleten alleine dafür verantwortlich sind, welche dopingrelevanten Substanzen sich in ihrem Körper befinden bzw. was in ihren Körper gelangt. Was Athletinnen und Athleten dafür tun können, um nicht ungewollt in Dopingfallen und die damit zusammenhängende Beweispflicht zu geraten, hat die Organisation „Drug Free Sport New Zealand“ auf ihrer Webseite veröffentlicht. Auf diese Tipps und Informationen für Athletinnen und Athleten weisen wir hier gerne hin.
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.
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