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Anti-Doping-Newsletter vom (05.06.2023)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 06/23

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:  

  • WHEREABOUTS III. Quartal 2023 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Das Schmerzmittel Tramadol – Wichtiger Hinweis
  • NADA-Webseminar „Meldepflichten“
  • Operation Lims – WADA überführt mehr als 200 russische Athleten
  • In eigener Sache: „DLV Jugend-Kongress – Zukunftsforum Next Generation“ vom 08. bis 10. September 2023
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen 
Ihr 
DLV-Team Anti-Doping

 

 

WHEREABOUTS III. Quartal 2023 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

 

 

Mit Ablauf des zweiten Quartals 2023 im Juni steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das III. Quartal 2023 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten: 

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2023 müssen bis spätestens Donnerstag, 15. Juni 2023 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden. 

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2023 müssen bis spätestens Sonntag, 25. Juni 2023 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden. 

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier

Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU. Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung. 

 

 

Das Schmerzmittel Tramadol – Wichtiger Hinweis

 

 

Mit Erscheinen der WADA-Verbotsliste 2023 hatten wir im DLV-Anti-Doping-Newsletter 11/22 über die von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beschlossenen Aktualisierungen der verbotenen Substanzen und Methoden informiert. Die WADA informierte darin, dass der Wirkstoff Tramadol (WADA-Verbotsliste Klasse S7. Narkotika) ab dem 1. Januar 2024 innerhalb des Wettkampfes verboten sein wird. Tramadol ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Opioide und wird zur Behandlung mäßig starker bis starker Schmerzen verwendet. Vorsorglich möchten wir deshalb ein weiteres Mal Athlet:innen auf diese ab 1. Januar 2024 gültige Regelung hinweisen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen im Rahmen einer medizinischen Indikation Tramadol einsetzen müssen, bitten wir Sie, Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin frühzeitig über dieses Verbot zu informieren, um einen Verstoß gegen das Dopingreglement zu vermeiden.

 

 

NADA-Webseminar "Meldepflichten" 

 

 

Auch heute möchten wir auf ein weiteres Webseminar der NADA aufmerksam machen, das am 25. Mai zum Thema „Meldepflichten“ kostenfrei angeboten wurde. Ein wichtiges Thema für alle Athlet:innen, die im Rahmen ihrer Testpoolzugehörigkeit den Meldepflichten gemäß NADA-Code und dem Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren unterliegen. Sehr informativ ist das Webseminar aber auch für Athlet:innen, die aufgrund ihrer Leistung in der nächsten Saison möglicherweise in einen Testpool berufen werden könnten sowie für interessierte Eltern oder Trainer:innen. Nutzen Sie gerne die Gelegenheit, sich die Aufzeichnung des NADA-Webseminars „Meldepflichten“ hier anzuschauen.

 

 

WADA-Operation Lims – WADA überführt mehr als 200 russische Athlet:innen

 

 

Mit einer Pressemitteilung Mitte Mai informierte die WADA darüber, dass die Sanktionen im Rahmen der "Operation LIMS" auf der Grundlage von Daten und Proben, die von der WADA Intelligence and Investigations (I&I) erfolgreich aus dem Laboratory Information Management System (LIMS) des Moskauer Anti-Doping-Labors im Jahr 2019 abgerufen wurden, nun die 200er-Marke überschritten hat. Bis heute wurden insgesamt 203 russische Athlet:innen von 17 Anti-Doping-Organisationen sanktioniert, weitere 73 wurden angeklagt und 182 weitere Fälle werden noch untersucht. Bitte lesen Sie die Pressemitteilung der WADA sowie einen Bericht des Deutschlandfunks.

 

 

In eigener Sache: "DLV-Jugend-Kongress – Zukunftsforum Next Generation" vom 8. bis 10. September 2023

 

 

Außerhalb des Themas Anti-Doping möchten wir Sie gerne auf den von der Deutschen Leichtathletik-Jugend ins Leben gerufene „DLV Jugend-Kongress – Zukunftsforum Next Generation“ aufmerksam machen. Mit dem Ziel, gemeinsam eine moderne und nachhaltige Nachwuchs-/Jugendarbeit zu entwickeln, kommen vom 08. bis 10. September 2023 in Darmstadt junge Engagierte und Landesverbands-Vertreter:innen zusammen, um auf die Frage einzugehen, wie die Leichtathletik auf die nächste Generation ausgerichtet sein sollte. Personen im Alter von 18 bis 26 Jahren aus den Engagement-Bereichen Trainer:in, Kampfrichter:in, Athlet:in, und weitere junge Engagierte sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Die erste Bewerbungsphase für die Teilnahme am DLV Jugend-Kongress ist ab sofort geöffnet, eine Bewerbung kann unter diesem Formular bis zum 18. Juni 2023 erfolgen. Eine zweite Bewerbungsphase wird es vom 19. Juni bis 24. Juli 2023 geben. Lesen Sie die Einzelheiten und bewerben Sie sich gerne hier

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2023 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist!
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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