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Anti-Doping-Newsletter vom (03.06.2024)

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Anti-Doping-Newsletter 6/24

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS III. Quartal 2024 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Webseminar CLEAN ROAD TO PARIS der NADA für Athletinnen und Athleten
  • Selbstbestimmungsgesetz Deutschland – Auswirkungen auf den Sport
  • Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Doping in der DDR keine politische Verfolgung
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping

 

   

 

Mit Ablauf des zweiten Quartals 2024 im Juni steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das III. Quartal 2024 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2024 müssen bis spätestens Samstag, 15. Juni 2024 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)

Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2024 müssen bis spätestens Dienstag, 25. Juni 2024 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

 

   

 

In Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2024 in Paris weisen wir gerne heute nochmals alle Athletinnen und Athleten, die voraussichtlich an den Olympischen Spielen teilnehmen werden, auf dieses NADA-Webseminar hin. Wie wir bereits im letzten DLV-Anti-Doping-Newsletter berichtet hatten, besteht die Möglichkeit, sich im Web-Seminar CLEAN ROAD TO PARIS über die Besonderheiten bei den Olympischen Spielen zu den Themen Meldepflichten, Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE), Dopingkontrollen, Ansprechpartner:innen und vieles mehr zu informieren. Nach dem ersten im Mai stattgefundenen Webseminar haben Sie die Möglichkeit, entweder am Mittwoch, 05.06.24, 20:00 Uhr oder am Freitag, 28.06.24, 20:00 Uhr, sich von der NADA zu informieren zu lassen. Bitte melden Sie sich hier zu einem der Seminare, die lt. NADA nicht aufeinander aufbauen, an.

 

 

Selbstbestimmungsgesetz Deutschland – Auswirkungen auf den Sport

 

 

In einer ersten von zwei Stufen tritt am 1. August 2024 das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) – kurz Selbstbestimmungsgesetz – in Deutschland in Kraft. Es ermöglicht erwachsenen transgeschlechtlichen, nichtbinären und intergeschlechtlichen Menschen, ihre Geschlechteridentität und den Eintrag einfacher anzugleichen. Lesen Sie gerne hier die Einzelheiten. Zu der Frage, ob und welche Auswirkungen dies auf den Sport hat, hat sich der ehemalige DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop in einem Interview mit Mittelbayerische Ende April 2024 geäußert.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie über die vorlaufenden Aktivitäten der Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya informieren, die sich für die Aufhebung der sogenannten Testosteron-Regel des Internationalen Leichtathletik-Verbandes World Athletics einsetzt. Bitte lesen sie hierzu den Bericht von Eurosport.

 

   

 

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelte in einem Rechtsstreit wegen Sport-Dopings in der ehemaligen DDR und entschied, dass Opfer des DDR-Dopings keinen Anspruch auf Entschädigung wegen politischer Verfolgung haben. Lesen Sie bei Interesse gerne den Bericht von ZDF.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.


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