Von:                                            DLV Anti-Doping <newsletter@leichtathletik.de>

Gesendet:                                Donnerstag, 1. August 2024 10:01

An:                                              info@hhlv.de

Betreff:                                     ANTI-DOPING-NEWSLETTER 8/24

 


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Anti-Doping-Newsletter vom (01.08.2024)

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Anti-Doping-Newsletter 8/24

 

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Cannabis und Hanfprodukte im Sport
  • Rekordkontrollen bei Leichtathletikwettkämpfen – Wissenswertes und Voraussetzungen zur Rekordanerkennung
  • PROUD TO BE TRUE: NADA veröffentlicht Kampagne für die olympischen und paralympischen Spiele 2024 in Paris
  • Paris 2024: Bundesinnenministerin Nancy Faeser setzt ein Zeichen für sauberen Sport 
  • Aktuelle telefonische Erreichbarkeit des NADA-Ressorts Medizin
  • DDR-Doping: Rostocker Studie belegt Langzeitfolgen Sportgeschädigter
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping

 

 

Cannabis und Hanfprodukte im Sport

 

 

 

Im Anti-Doping-Newsletter 5.2024 hatten wir über die seit 01.04.24 gültige Teillegalisierung in Deutschland informiert und auf das Verbot von Cannabinoiden im sportlichen Wettkampf hingewiesen. Zwischenzeitlich hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ein Infoblatt zu „Cannabis und Hanfprodukte im Sport“ herausgebracht, in dem die wichtigsten Informationen zusammengestellt sind. Das Infoblatt finden Sie auf der NADA-Webseite oder auch auf der DLV-Webseite in diesem Bereich. Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, setzen Sie sich gerne mit der NADA per E-Mail an medizin@nada.de oder telefonisch unter +49 (0) 228 812 92 - 132 in Verbindung.

 

 

Rekordkontrollen bei Leichtathletikwettkämpfen – Wissenswertes und Voraussetzungen zur Rekordanerkennung

 

 

 

Saisonbedingt, aber auch aufgrund aktueller Gegebenheiten, informieren wir heute gerne alle Leichtathlet:innen, deren Trainer:innen oder Betreuer:innen und auch Veranstalter bzw. Ausrichter einer Leichtathletik-Veranstaltung über Wissenswertes zur Rekordkontrollen und die zu beachtenden Voraussetzungen zur Anerkennung eines Rekords.

Einen Rekord aufstellen, das ist ein Ziel vieler Athletinnen und Athleten. Und ein Rekord ist zweifelsohne eine besondere Leistung und ein besonderer Moment im Leben von Leistungssportler:innen, der von Emotionen getragen wird und möglicherweise die zu beachtenden Regeln und Erfordernisse zur Anerkennung dieses Rekords in den Hintergrund rücken lassen. Bitte unterstützen Sie als Leichtathletikveranstalter, Trainer:in oder Betreuer:in „Ihre Athletin bzw. Ihren Athleten“ mit Ihrem Wissen zu diesem Thema. Aber auch als Athlet:in sollten Sie sich die Sicherheit geben, im Falle eines Rekordes zu wissen, was zu tun ist. Alles Wichtige zu Rekordkontrollen (unabhängig, ob dieser im In- oder im Ausland erzielt wurde) und den damit verbundenen Erfordernissen zur Anerkennung eines Rekordes, finden Sie auf unserer Webseite im Bereich
Wettkampfkontrollen. Nutzen Sie gerne diese Informationen, um im Falle eines Rekordes schnell und komplikationslos auf die erforderliche Dopingkontrolle vorzubereitet zu sein.

 

 

PROUD TO BE TRUE: NADA veröffentlicht Kampagne für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Paris

 

 

 

Die NADA hat anlässlich der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Paris eine Videokampagne unter dem Motto PROUD TO BE TRUE veröffentlicht.Die Kampagne begleitet die Skaterin Lilly Stoephasius, die BMX-Fahrerin Regula Runge und den Para Tischtennisspieler Valentin Baus auf dem Weg zu den Olympischen und Paralympischen Spielen in Paris. Es wird gezeigt, worauf die Sportlerinnen und Sportler stolz sind und was ihnen für die Vorbereitung auf die Spiele wichtig ist. Die Kampagne soll dazu anregen, die eigene saubere Leistung wertzuschätzen und das bereits Erreichte zu reflektieren. Weitere Informationen befinden sich auf der Kampagnen-Webseite

Die Videos zur Kampagne finden Sie ebenfalls auf dem
YouTube-Kanal der NADA und auch auf dem Instagram-Account.

 

 

Paris 2024: Bundesinnenministerin Nancy Faeser setzt ein Zeichen für sauberen Sport

 

 

 

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, besuchte zum Start der Olympischen Spiele in Paris den NADA-Infostand im Deutschen Haus. Die NADA steht als Ansprechpartnerin für die Athletinnen und Athleten bei den Olympischen Spielen während des gesamten Zeitraums mit dem Infostand im Deutschen Haus zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie aus der Pressemitteilung der NADA

 

 

 

 

 

Gerne nehmen wir für Sie den Hinweis der NADA zur derzeitigen telefonischen Erreichbarkeit des NADA-Ressorts Medizin auf. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum vom 22. Juli 2024 bis 6. August 2024 das Ressort Medizin für telefonische Anfragen vormittags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr zu erreichen ist. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Fragen jederzeit und außerhalb der oben genannten Zeiten per E-Mail an medizin@nada.de zu senden. 

 

 

DDR-Doping: Rostocker Studie belegt Langzeitfolgen Sportgeschädigter

 

 

 

Eine Studie der Rostocker Universitätsmedizin, zu der mehr als 100 Betroffene über ihre Erfahrungen im DDR-Leistungssportsystem gesprochen haben, belegt erneut bestehende Langzeitschäden betroffener DDR-Sportgeschädigter. Sehen Sie sich hierzu den Beitrag von sportschau.de an, der auch das Thema Opferrente beinhaltet. 

 

 

Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen
AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.

 

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