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Anti-Doping-Newsletter 8/24
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Im aktuellen
Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
- Cannabis
und Hanfprodukte im Sport
- Rekordkontrollen
bei Leichtathletikwettkämpfen – Wissenswertes und Voraussetzungen
zur Rekordanerkennung
- PROUD
TO BE TRUE: NADA veröffentlicht Kampagne für die olympischen und
paralympischen Spiele 2024 in Paris
- Paris
2024: Bundesinnenministerin Nancy Faeser setzt ein Zeichen für
sauberen Sport
- Aktuelle
telefonische Erreichbarkeit des NADA-Ressorts Medizin
- DDR-Doping:
Rostocker Studie belegt Langzeitfolgen Sportgeschädigter
- Antrag
auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine gute Zeit
wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping
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Cannabis und Hanfprodukte im Sport
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Im
Anti-Doping-Newsletter 5.2024 hatten wir über die seit 01.04.24 gültige
Teillegalisierung in Deutschland informiert und auf das Verbot von
Cannabinoiden im sportlichen Wettkampf hingewiesen. Zwischenzeitlich hat
die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ein Infoblatt zu „Cannabis und
Hanfprodukte im Sport“ herausgebracht, in dem die wichtigsten
Informationen zusammengestellt sind. Das Infoblatt finden Sie auf der NADA-Webseite
oder auch auf der DLV-Webseite in diesem Bereich.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, setzen Sie sich gerne mit
der NADA per E-Mail an medizin@nada.de
oder telefonisch unter +49 (0) 228 812 92 - 132 in Verbindung.
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Rekordkontrollen bei
Leichtathletikwettkämpfen – Wissenswertes und Voraussetzungen zur
Rekordanerkennung
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Saisonbedingt, aber
auch aufgrund aktueller Gegebenheiten, informieren wir heute gerne alle
Leichtathlet:innen, deren Trainer:innen oder Betreuer:innen und auch
Veranstalter bzw. Ausrichter einer Leichtathletik-Veranstaltung über
Wissenswertes zur Rekordkontrollen und die zu beachtenden Voraussetzungen
zur Anerkennung eines Rekords.
Einen Rekord aufstellen, das ist ein Ziel vieler Athletinnen und
Athleten. Und ein Rekord ist zweifelsohne eine besondere Leistung und ein
besonderer Moment im Leben von Leistungssportler:innen, der von Emotionen
getragen wird und möglicherweise die zu beachtenden Regeln und
Erfordernisse zur Anerkennung dieses Rekords in den Hintergrund rücken
lassen. Bitte unterstützen Sie als Leichtathletikveranstalter, Trainer:in
oder Betreuer:in „Ihre Athletin bzw. Ihren Athleten“ mit Ihrem Wissen zu
diesem Thema. Aber auch als Athlet:in sollten Sie sich die Sicherheit
geben, im Falle eines Rekordes zu wissen, was zu tun ist. Alles Wichtige
zu Rekordkontrollen (unabhängig, ob dieser im In- oder im Ausland erzielt
wurde) und den damit verbundenen Erfordernissen zur Anerkennung eines
Rekordes, finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Wettkampfkontrollen.
Nutzen Sie gerne diese Informationen, um im Falle eines Rekordes schnell
und komplikationslos auf die erforderliche Dopingkontrolle vorzubereitet
zu sein.
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PROUD TO BE TRUE:
NADA veröffentlicht Kampagne für die Olympischen und
Paralympischen Spiele 2024 in Paris
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Die NADA hat
anlässlich der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Paris eine
Videokampagne unter dem Motto PROUD TO BE TRUE veröffentlicht.Die
Kampagne begleitet die Skaterin Lilly Stoephasius, die BMX-Fahrerin
Regula Runge und den Para Tischtennisspieler Valentin Baus auf dem Weg zu
den Olympischen und Paralympischen Spielen in Paris. Es wird gezeigt,
worauf die Sportlerinnen und Sportler stolz sind und was ihnen für die
Vorbereitung auf die Spiele wichtig ist. Die Kampagne soll dazu anregen,
die eigene saubere Leistung wertzuschätzen und das bereits Erreichte zu
reflektieren. Weitere Informationen befinden sich auf der Kampagnen-Webseite.
Die Videos zur Kampagne finden Sie ebenfalls auf dem YouTube-Kanal
der NADA und auch auf dem Instagram-Account.
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Paris 2024: Bundesinnenministerin
Nancy Faeser setzt ein Zeichen für sauberen Sport
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Die Bundesministerin
des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, besuchte zum Start der
Olympischen Spiele in Paris den NADA-Infostand im Deutschen Haus. Die
NADA steht als Ansprechpartnerin für die Athletinnen und Athleten bei den
Olympischen Spielen während des gesamten Zeitraums mit dem Infostand im
Deutschen Haus zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie aus der Pressemitteilung
der NADA.
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Gerne nehmen wir für
Sie den Hinweis der NADA zur derzeitigen telefonischen Erreichbarkeit des
NADA-Ressorts Medizin auf. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum vom 22.
Juli 2024 bis 6. August 2024 das Ressort Medizin für telefonische
Anfragen vormittags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr zu erreichen ist. Sie
haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Fragen jederzeit und außerhalb der
oben genannten Zeiten per E-Mail an medizin@nada.de zu
senden.
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DDR-Doping: Rostocker Studie belegt
Langzeitfolgen Sportgeschädigter
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Eine Studie der
Rostocker Universitätsmedizin, zu der mehr als 100 Betroffene über ihre
Erfahrungen im DDR-Leistungssportsystem gesprochen haben, belegt erneut
bestehende Langzeitschäden betroffener DDR-Sportgeschädigter. Sehen Sie
sich hierzu den Beitrag von
sportschau.de an, der auch das Thema Opferrente beinhaltet.
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Antrag auf medizinische
Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
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Sollten Sie planen,
an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür
eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend
darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig
eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs
verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf
beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie
auf der DLV-Webseite
und auf der NADA-Webseite
nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche
Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder
Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem
Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World
Athletics List of International Competitions 2024
der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es
sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der
Masters, muss der Antrag bei der World Masters
Association (WMA) mit dem
WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA,
die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.
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