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Anti-Doping-Newsletter vom (01.09.2017)

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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
  • Abgabe-Erinnerung WHEREABOUTS IV. Quartal 2017 für alle Athleten des IAAF-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • Hinweis der IAAF – Beschleunigtes Therapeutic use exemption-Verfahren (TUE)
  • Leichtathletik-WM London 2017 – Dopingkontrollen
  • Doping-Strafverfahren Rheinland-Pfalz – Künftige Verhandlungen an Gerichten in Zweibrücken
  • Anonyme WADA-Studie – Zahlreiche Leistungssportler geben Doping zu
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

   

 

Turnusgemäß steht wieder die Abgabe der Whereabout-Informationen bevor. Wir erinnern deshalb alle Athletinnen und Athleten des IAAF-Registered Testing Pools (IAAF-RTP), des NADA-Registered Testpools (NADA-RTP) und des NADA-Nationalen Testpools (NADA-NTP) an die Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2017. Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das vierte und letzte Quartal 2017 müssen

bis spätestens Montag, 25. September 2017

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

 

   

 

Mit einem Hinweis bezüglich des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) wendet sich die IAAF im August auf ihrer Webseite mit der „IAAF-Notice on a fast Track Therapeutic use exemption“ an IAAF-Testpool-Athleten und Athleten, die gemäß den Internationalen Wettkampfregeln (IWR), Regel 35.9 als Internationale Athleten gelten. „Ein Internationaler Athlet ist definiert als ein Athlet, der im IAAF Registered Testing Pool ist oder ein Athlet, der an einem internationalen Wettbewerb unter Regel 35.9 (IWR) teilnimmt.“ Sowohl der IAAF Registered Testing Pool als auch die Liste der internationalen Wettkämpfe unter Regel 35.9 stehen auf der IAAF-Website zur Verfügung. Alle betreffende Athleten haben seit Januar 2015 die Möglichkeit, neben dem Standard-TUE-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes TUE-Verfahren anzustreben.

 

   

 

Mit dem Ergebnis von drei positiven Dopingkontrollen bei der Leichtathletik-WM 2017 in London bezieht sich der Deutschlandfunk in einem Bericht auf eine Mitteilung der Athletics Integrity Unit (AIU). Auch im Bericht des Deutschlandfunks lesen Sie hier Einzelheiten.

 

   

 

Alle Doping-Strafverfahren in Rheinland-Pfalz sollen künftig an Gerichten in Zweibrücken verhandelt werden. Eine entsprechende Landesverordnung wurde vom Justizminister Herbert Mertin unterzeichnet. Das teilte der SWR in einer Meldung vom 15.08.2017 mit. Hier die Einzelheiten.

 

   

 

Das geht aus einer Studie von Wissenschaftlern der Universität Tübingen und der Harvard Medical School hervor. Auch der Deutschlandfunk hat das Thema in zwei Meldungen aufgegriffen: Zahlreiche Leistungssportler geben Doping zu | Aussage versus Testergebnisse. Eine Stellungnahme des Präsidenten des Deutschen Leichtathletik-Verbandes sowie die Studie, die im Springer-Verlag veröffentlicht wurde, finden Sie hier auf leichtathletik.de sowie beim Springer-Verlag.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass 

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