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Anti-Doping-Newsletter vom (03.01.2019)

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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • NADA veröffentlicht die informatorische Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2019
  • Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2019
  • IAAF-Council-Entscheidung – IAAF hält die Sperre von Russlands Leichtathleten weiter aufrecht
  • NADA – GEMEINSAM GEGEN DOPING: Online-Angebot erweitert
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit und ein frohes neues Jahr wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

   

 

Wie die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) informierte, wurde die WADA-Verbotsliste 2019 sowie die darin enthaltenen Änderungen ins Deutsche übersetzt. Die Mitteilung und die informatorische Übersetzung finden Sie hier auf der NADA-Webseite sowie auf der DLV-Webseite im Anti-Doping-Bereich.

 

   

 

Im Anti-Doping-Newsletter 11/2018 hatten wir über die DLV-Kaderbildung und den Kaderstatus in Verbindung mit dem Testpoolstatus für das Jahr 2019 informiert. Hier noch einige Einzelheiten, die Sie auch jederzeit auf der DLV-Webseite im Anti-Doping-Bereich nachlesen können.

IAAF Registered Testing Pool (IAAF-RTP)

Über die Aufnahme von Athletinnen und Athleten in den IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP) entscheidet ausschließlich die IAAF. Ansprechpartner für alles Weitere ist die im April 2017 von der IAAF gegründete Athletics Integrity Unit (AIU). Die IAAF-Testpoolmitglieder werden im Anschluss von der AIU über die Aufnahme informiert. Auch über den Fall, dass die Mitgliedschaft im IAAF-RTP aufgehoben werden sollte, informiert ausschließlich die AIU. Die AIU veröffentlicht den aktuellen IAAF-RTP auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athletinnen und Athleten auf ihrer Webseite mit hilfreichen Informationen zum Umgang ihrer Rechte und Pflichten als IAAF-RTP-Athlet.

Sollte der IAAF-RTP-Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der IAAF/AIU, der NADA und dem DLV mit dem IAAF-Formular „Application for Removal from the IAAF Registered Testing Pool“ schriftlich erklären.

NADA-Testpools

Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools:

  • den Registered Testing Pool (NADA-RTP)
  • den Nationalen Testpool (NADA-NTP)
  • den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP)

Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader und gemäß der Testpoolkriterien aus dem NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen, Artikel 2.3. Die Pflichten der Testpool-Athletinnen und -athleten richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader.

Wurde ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört.

Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber dem DLV mit dem „NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären, der dann dafür sorgt, dass die Athletin bzw. der Athlet bei der NADA aus dem Testpool entlassen wird.

Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen. Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.

Athleten des NADA-ATP unterliegen zwar keiner direkten Abmeldepflicht, sie sind allerdings verpflichtet, die NADA stets über ihre aktuellen Adressdaten inkl. Telefonnummer sowie mit einem aktuellen Wochenplan ihrer Trainingszeiten zu informieren. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür jedoch nicht erforderlich. Die Abgabe der Informationen geschieht mit dem Formular „Athleten-Meldeformular für den ATP“, das Mitglieder des ATP auf der NADA-Webseite zum Download finden.

Über ihre Aufnahme und ihre Aufgaben als Testpoolathleten wurden die aktuell berufenen Athletinnen und Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember 2018 per E-Mail informiert.

 

 

IAAF-Council-Entscheidung – IAAF hält die Sperre von Russlands Leichtathleten weiter aufrecht

 

 

Entgegen der sehr kritisch gesehenen Entscheidung der WADA bleiben Russlands Leichtathleten in der internationalen Leichtathletik weiter suspendiert. Wie der Weltverband IAAF nach seiner Council-Sitzung am 4. Dezember 2018 mitteilte, werde der russische Verband RUSAF, der wegen des Dopingskandals seit November 2015 ausgeschlossen ist, vorerst nicht wieder aufgenommen. Bitte lesen Sie hier Einzelheiten auf leichtathletik.de, tagesschau.de sowie Berichte der Neuen Züricher Zeitung über die Chronik des Skandals und die russische Reaktion auf die IAAF-Entscheidung.

 

   

 

Auf eine wichtige News der NADA, die für Athletinnen und Athleten, Eltern, Anti-Doping-Beauftragte, Lehrerinnen und Lehrer sowie Athletenbetreuerinnen und -betreuer äußerst lesenswert ist, möchten wir in Sachen Doping-Prävention hinweisen. So informierte die NADA über die Erweiterung des Online-Angebots des NADA-Präventionsprogramms GEMEINSAM GEGEN DOPING. Bitte lesen Sie hier weiter und erfahren Sie Wissenswertes für Ihren Bereich.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass 

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