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Anti-Doping-Newsletter vom (01.03.2022)

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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • WHEREABOUTS II. Quartal 2022 für alle Athlet*innen des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • „(Un-)Erlaubtes – Kortison-(Spritzen) und Karbon-Schuhe - Digitaler Themenabend am 24. März 2022
  • Aus der NADA – Neue Broschüren mit hilfreichen Tipps und Informationen
  • Mit künstlicher Intelligenz den Kampf gegen Doping unterstützen
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Team Anti-Doping

 

   

 

Mit Ablauf des ersten Quartals 2022 im März steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathletinnen und -athleten bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das II. Quartal 2022 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU folgendes dringend zu beachten:

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP) und World Athletics Road Running Testing Pool (WA-RRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2022 müssen

                                          bis spätestens Dienstag, 15. März 2022

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das II. Quartal 2022 müssen

                                          bis spätestens Freitag, 25. März 2022

in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.

Für Athletinnen und Athleten des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.

 

   

 

„(Un-)Erlaubtes – Kortison-(Spritzen) und Karbon-Schuhe“ – unter diesem Motto organisiert das Referat Sportentwicklung des DLV den 7. Digitalen Themenabend am

                           Donnerstag, 24. März, 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr.

Zwei sowohl spannende als auch wichtige Themen, die sowohl Leistungs- als auch Freizeitsportler aufgrund ihrer Aktualität interessieren könnten. Eingeladen sind Experten der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie des DLV-Referats Anti-Doping, die sowohl wichtige Informationen an die Teilnehmer*innen weitergeben sowie im Anschluss gerne Fragen beantworten werden.
Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnehmen kann, wer sich rechtzeitig kurz und formlos via E-Mail unter masters@leichtathletik.de anmeldet. Es erfolgt eine zeitnahe Teilnahmebestätigung. Bitte lesen Sie Einzelheiten auf der DLV-Webseite, die in Kürze veröffentlicht werden und nutzen Sie die Möglichkeit, an diesem digitalen Themenabend teilzunehmen.

 

   

 

Flyer „Kortison im Sport“
In Bezug auf die Änderungen gemäß der WADA-Verbotsliste 2022 zur Anwendung von Kortison/Glukokortikoiden hat die NADA zwischenzeitlich den anwenderfreundlichen Flyer „Kortison im Sport“ veröffentlicht. Hier geht es zum Download der Broschüre.

Broschüre „COACH“
Für den Bereich der Doping-Prävention wurde die Broschüre „COACH“ für Trainerinnen und Trainer entwickelt. Mit hilfreichen Tipps für den Traineralltag und Anregungen zur spielerischen Sensibilisierung von Athletinnen und Athleten wird Trainerinnen und Trainern als Zielgruppe eine lesenswerte Broschüre zur Verfügung gestellt. In der Mediathek GEMEINSAM GEGEN DOPING finden Sie sowohl den Download von „COACH“ als auch weitere Präventionsbroschüren.

Media Guide 2022
Als Hilfestellung für Medienvertreter hat die NADA den „Media Guide“ in einer neuen Version 2022 veröffentlicht. Fragen zur Grundlagen der Anti-Dopingarbeit, der Anti-Doping-Arbeit im nationalen und internationalen Bereich und vieles mehr finden hier ihre Beantwortung. Hier geht es zum Download.

Viele NADA-Broschüren können Sie auch hier online als Printversionen bestellen. 

 

   

 

Mit dieser Überschrift berichtete der SR im Februar 2022 über die Forschungsarbeiten des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) in Saarbrücken. Ziel des von der WADA begrüßten Projekts ist es, mit Künstlicher Intelligenz (KI) Doping nachzuweisen. Lesen Sie hier weiter oder schauen Sie sich die Reportage in der sr-mediathek an.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur Innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet*innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei World Athletics zu stellen ist!
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

 

 


 

 

              


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