Falls Sie Probleme mit der Ansicht dieses Newsletters haben, klicken Sie bitte hier.


Anti-Doping-Newsletter vom (01.02.2023)

Bitte laden Sie die Grafiken herunter

 

 

ANTI-DOPING-NEWSLETTER 02/2023

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Wichtige Regelwerksänderungen ab 1. Januar 2023
  • NEU - NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2023 und NADA-Medicard 2023
  • WADA veröffentlicht Bericht Dopingkontrollzahlen 2021
  • AIU/World Athletics veröffentlicht List of International Competitions 2023
  • LET’S TALK ABOUT Clean Sport – NADA-Talkrunde mit Zehnkämpfer Kai Kazmirek
  • Mit KI-Algorhitmen gegen Doping?
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr

DLV-Team Anti-Doping

 

 

Wichtige Regelwerksänderungen ab 1. Januar 2023

 

 

Folgende Hinweise der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), die für alle Athletinnen und Athleten von hoher Wichtigkeit sind, gilt es ab 1. Januar diesen Jahres zu beachten. Wie die NADA in ihrer Veröffentlichung hinwies, wurden im Rahmen der turnusmäßigen Anpassung der Internationalen Standards und nach den Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) die in Deutschland gültigen Standards entsprechend aktualisiert.

  • Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen, Version 8 – Wichtige Änderung in der Attestregelung für Nicht-Testpoolmitglieder
Äußerst wichtig ist der Hinweis auf die Änderung der Attestregelung, die für Nicht-Testpoolmitglieder bei Verwendung verbotener Substanzen oder Methoden im Rahmen einer medizinischen Therapie ab 01.01.23 gültig ist und aus dem Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen hervor geht. Sollten Sie also aktive*r Leichtathlet*in sein und keinem NADA-Testpool angehören, beachten Sie bitte dringend im Falle der Verwendung verbotener Substanzen oder Methoden, dass die bisherige Attestregelung entfällt und Sie künftig im Nachgang an eine Wettkampfkontrolle und nach Aufforderung durch die NADA eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung (Retroaktive TUE) beantragen müssen. Ausführliche Informationen sind auf der NADA-Webseite im Bereich Aktuelle Medizinische Hinweise veröffentlicht. In diesem Zusammenhang kann Ihnen auch die NADA-TUE-Checkliste 2023 helfen, die die NADA im Bereich Medizin veröffentlicht hat. Alle Informationen zur Änderung im Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen finden Sie auf der NADA-Webseite in diesem Bereich.

  • Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen, Version 8 – Dopingkontrollen bei minderjährigen Athleten*innen
Wichtig für Sie als Leser*in sind auch die Änderungen, die aus dem Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen hervor gehen. So weist die NADA hier unter anderem darauf hin, dass die Modifikationen für die Durchführung von Dopingkontrollen bei Minderjährigen an die internationalen Vorgaben der WADA anzupassen waren. Sollten Sie zum Kreis der Trainer*innen, Betreuer*innen, Eltern oder zum Kreis minderjähriger Athlet*innen gehören, empfehlen wir das Lesen dieses NADA-Fact Sheets zur Thema Dopingkontrollen bei minderjährigen Athleten*innen.

Sämtliche Modifikationen der NADA-Standards ab 2023 finden Sie in den Redline-Versionen auf der Website der NADA.

 

 

NEU - NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2023 und NADA-Medicard 2023

 

 

Turnusgemäß hat die NADA die NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2023 und die Medicard 2023 veröffentlicht. Die „Beispielliste zulässiger Medikamente“ bietet Athletinnen und Athleten, Trainer*innen Eltern und Betreuer*innen eine große Auswahl erlaubter Medikamente, mit denen eine dopingfreie Behandlung gängiger Beschwerden und Krankheiten möglich ist und deren Gebrauch mit den Anti-Doping-Bestimmungen vereinbar ist. Neben der Medizinischen Datenbank NADAmed ist die Medicard 2023 für Athletinnen und Athleten ein wichtiger Begleiter in Bezug auf erlaubte Medikamente bzw. erlaubte und verbotene Substanzen. Smartphonebenutzer finden sie auch in der NADA-App.

 

 

WADA veröffentlicht Bericht Dopingkontrollzahlen 2021

 

 

Alle statistikinteressierten Leserinnen und Leser finden im heutigen DLV-Anti-Doping-Newsletter die Veröffentlichung der Welt Anti Doping Agentur (WADA) der Dopingkontrollzahlen 2021 (2021 Anti-Doping Testing Figures Report). Bitte lesen Sie hierzu auch die Einzelheiten der WADA-Mitteilung.

 

 

AIU/World Athletics veröffentlicht List of International Competitions 2023

 

 

Im Januar haben Athletics Integrity Unit (AIU) und der Internationale Leichtathletik-Verband World Athletics (WA) haben die für das Jahr 2023 gültige Liste der Internationalen Wettkämpfe veröffentlicht. Auch dieses Jahr möchten wir auf diese für jede*n aktive*n Leichtathlet*in/en wichtige Auflistung von Leichtathletikveranstaltungen, die AIU/World Athletics List of International Competitions 2023 hinweisen und um Beachtung bitten. Als Leichtathlet*in werden Sie sich möglicherweise fragen „Ich möchte doch nur mit Freunden beim Mustermann-Marathon in Musterhausen starten, warum sollte ich diese Liste beachten?!“ Gemäß der World Athletics-Anti-Doping Rules ist ein Athlet, der Mitglied des WA-Registered Testing Pools oder ein Athlet, der an Internationalen Wettkämpfen im Sinne der World Athletics Anti-Doping-Rules 1.4.4 (b) teilnimmt, als Internationaler Athlet zu sehen. Er unterliegt also bei der Teilnahme an unten genannten Veranstaltungen der folgenden WA-Regel, Book D, Anti-Doping Rules, D. 1.4.4:

Jeder der folgenden Athleten*innen wird für die Zwecke dieser Anti-Doping-Regeln als Internationaler Athlet betrachtet; daher gelten für diese die besonderen Bestimmungen dieser Anti-Doping-Regeln, wenn er/sie
a) ein Athlet, der Mitglied des International Registered Testingpool ist;
b) ein Athlet, der für einen der folgenden internationalen Wettkämpfe angemeldet ist oder an einem dieser Wettkämpfe teilnimmt:
  • Veranstaltungen der Welt-Leichtathletik-Serien;
  • Leichtathletik im Rahmen der Olympischen Spiele;
  • Leichtathletik Europameisterschaften Männer und Frauen (Halle und Freiluft);
  • WA-Label-Straßenläufe, wie von World Athletics veröffentlicht (hier nur Athleten mit Platin-, Gold-, Silber und Bronzestatus gemäß World Athletics Label Road Races Regulations); und
  • andere internationale Wettbewerbe die von der Athletics Integrity Unit (AIU) gemäß List of International Competitions festgelegt werden.
c) jeder andere Athlet, dessen mutmaßlicher Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen basiert auf
  • Dopingkontrollen, die unter der Testing Authority der World Athletics/Integrity Unit erfolgten,
  • einer von Integrity Unit durchgeführten Untersuchung oder
  • andere Umstände, in denen World Athletics/Intetritiy Unit gemäß Regel 7 für das Ergebnismanagement zuständig ist.
Die Athletics Integrity Unit (AIU) veröffentlicht den jeweils aktuellen International Registered Testing Pool und die oben genannte Liste der internationalen Wettkämpfe 2023 auf ihrer Website.

 

 

LET’S TALK ABOUT Clean Sport – NADA-Talkrunde mit Zehnkämpfer Kai Kazmirek

 

 

Im Rahmen der NADA-Kampagne LET’S TALK ABOUT diskutiert die NADA mit jeweils einem Leistungssportler zum Thema Anti-Doping, über Erfahrungen im Sport, internationale Chancengleichheit und vieles mehr. Neben der Veröffentlichung der ersten Talkrunde mit der Fechterin Anne Sauer freuen wir uns über die Teilnahme des Zehnkämpfers Kai Kazmirek (LG Rhein Wied) an dieser Talkrunde. Sie finden dieses Gespräch, das zwischen NADA-Vorstand Dr. Lars Mortsiefer und Kai Kazmirek stattfand, auf dem NADA-YouTubeKanal.

 

 

Mit KI-Algorhitmen gegen Doping?

 

 

Ein interessantes Gespräch veröffentlichte der Deutschlandfunk Kultur zu dem Thema „Künstlicher Intelligenz in der Anti-Doping-Arbeit“. Hören Sie hier das Gespräch von Deutschlandfunk über die Weiterentwicklung und den aktuellen Forschungsstand in der Thematik „Künstliche Intelligenz“.

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur Innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.

Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet*innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

BESUCHEN SIE UNS AUF UNSERER WEBSEITE

leichtathletik.de

SIE SUCHEN INFOS ZUM THEMA LAUFEN

laufen.de

Dieser Newsletter wird bereitgestellt von der leichtathletik.de-Redaktion.

Deutscher Leichtathletik-Verband

Impressum
Datenschutz
Kontakt
Zur DLV-Webseite

Besuchen Sie uns auch auf:

facebook

twitter

instagram


Um diesen Newsletter nicht mehr zu erhalten, klicken Sie bitte hier