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Anti-Doping-Newsletter vom (03.04.2023)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 04/23

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • World Athletics-Entscheidung – Startverbot für Transgender-Athletinnen bei Frauen-Wettbewerben
  • Frühjahrstreffen der DLV-Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention
  • Asthmasprays im Sport – Informationen für Allergiker:innen
  • NADA-Webseminar „Was tun im Krankheitsfall“
  • Prof. Dr. Mario Thevis der Deutschen Sporthochschule Köln erhält den Fresenius-Preis
  • WADA ernennt erste Anti-Doping-Ombusperson für Athlet:innen
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine gute Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Team Anti-Doping

 

 

World-Athletics-Entscheidung – Startverbot für Transgender-Athletinnen

 

 

Nach Entscheidung des Leichtathletik-Weltverbands World Athletics (WA) dürfen Transgender-Leichtathletinnen künftig nicht mehr bei Elite Frauen-Wettbewerben an den Start gehen. Dies verkündete WA-Präsident Sebastian Coe im Anschluss an die WA-Council-Sitzung am 23. März 2023. Transgender-Athletinnen, die eine männliche Pubertät durchlaufen haben, werden ab dem 31. März von World-Ranking-Wettbewerben der Frauen ausgeschlossen. DSD-Athlet:innen, die international in der Frauenklasse starten möchten, müssen ihr Testosteron-Level auf ein Niveau von unter 2,5 nmol/L senken, und das für einen Zeitraum von 24 Monaten vor dem entsprechenden Wettbewerb. Diese Regelung wurde auf alle Disziplinen ausgeweitet, zuvor betraf ein Testosteron-Grenzwert von 5 nmol/L nur die Wettbewerbe von 400 Metern bis zu einer Meile. Lesen Sie hier die WA-Originalmeldung sowie Informationen von sportschau.de und stuttgarter-zeitung.de. 

 

 

Frühjahrstreffen der DLV-Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention

 

 

Mitte März trafen sich die Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention in der DLV-Geschäftsstelle in Darmstadt. Neben einem Workshop der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) standen im Fokus unter anderem Austausch und gemeinsame Projektarbeit. Bitte lesen Sie hier weiter. 

 

 

Asthmasprays im Sport – Informationen für Allergiker:innen

 

 

Im heutigen Anti-Doping-Newsletter möchten wir alle Athlet:innen, die unter allergischem Asthma leiden, auf die aktuelle News der NADA zu diesem Thema hinweisen. Die dann erforderliche Anwendung von Asthmasprays führt lt. NADA, die in Deutschland auch für Attest- und die Verfahren der Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUE) zuständig ist, gelegentlich zu Unsicherheiten. Sind Asthmasprays grundsätzlich verboten? Brauche ich eine TUE oder ein Attest, oder darf ich das mir verordnete Asthmaspray einnehmen? Bitte lesen Sie hier die NADA-Information, damit Sie trotz allergiebedingtem Asthma dopingfrei durch die Saison kommen. 

 

 

NADA-Webseminar „Was tun im Krankheitsfall“

 

 

Gerne möchten wir auf das aktuelle NADA-Seminar „Was tun im Krankheitsfall“ hinweisen, das Mitte März als kostenfreies Webseminar angeboten wurde. In dem Seminar, das Sie sich als Aufzeichnung anschauen können, erfahren Sie als Athlet:in mehr zum Vorgehen im Krankheitsfall und was Sie bachten sollten, wenn Sie Medikamente anwenden müssen. Gerade weil es viele, auch freiverkäufliche Medikamente gibt, die nicht vermuten lassen, dass sie verbotene Substanzen enthalten, halten wir auch dieses Seminar für sehr empfehlenswert. Sollten Sie also Interesse haben, können Sie sich die Aufzeichnung „Was tun im Krankheitsfall“ hier ansehen. 

 

 

Prof. Dr. Thevis der Deutschen Sporthochschule Köln erhält den Fresenius-Preis

 

 

Der international renommierte Dopingexperte und Chemiker Prof. Dr. Mario Thevis erhält den Fresenius-Preis, der von der Gesellschaft Deutscher Chemiker für besondere Verdienste um die analytische Chemie verliehen wird. Dies veröffentlichte idw-online in einer News Mitte März. Lesen Sie hier die Einzelheiten. Die Preisverleihung findet am 11. April 2023 im Rahmen der ANAKON 2023 in Wien statt.

 

 

WADA ernennt erste Anti-Doping-Ombudsperson für Athlet:innen

 

 

Dies gab die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) auf ihrer Webseite bekannt. Im Rahmen eines einjährigen Pilotprojekts wird Anna Thorstenson unabhängig Athlet:innen als Ombudsperson zur Verfügung stehen und das Projekt steuern. Aufgabe ist es unter anderem, Athlet:innen kostenfrei neutrale, unparteiische und faire Behandlung und Unterstützung in Bezug auf das WADA-Anti-Doping-Programm zu ermöglichen. Die Juristin Anna Thorstenson arbeitet seit 2009 im Bereich der Dopingbekämpfung und ist seit 2016 bei der Fédération Equestre Internationale als Rechtsberaterin tätig. Einzelheiten entnehmen Sie gerne der WADA-Originalmeldung

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden.Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2023 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist!
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

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